Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Lohnt sich die Betriebsrente?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ermöglicht es, über den Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen – steuerlich gefördert und oft mit Arbeitgeberzuschuss. Wann sie sich lohnt und worauf Sie achten sollten.
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Dabei gibt es zwei Varianten: Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Chef die Beiträge allein. Bei der Entgeltumwandlung wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in Beiträge zur Betriebsrente um – und erhält oben drauf einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
Ende 2023 hatten gut 18 Millionen Angestellte – mehr als die Hälfte aller regulär Beschäftigten – Ansprüche auf eine bAV-Rente (Alterssicherungsbericht 2024 der Bundesregierung).
Wann lohnt sich die bAV?
Ob sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt, hängt vor allem davon ab, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss ist und wie günstig der Vertrag ist. Grundsätzlich gilt:
- Finanziert der Arbeitgeber die bAV vollständig allein: immer mitnehmen – Sie erhalten eine Betriebsrente, ohne jemals selbst eingezahlt zu haben.
- Bei Entgeltumwandlung: lohnt sich, wenn der Arbeitgeber mindestens 15 % Zuschuss zahlt (gesetzliche Pflicht seit 2019) und der Vertrag eine Verzinsung von mindestens 2 % p.a. bietet.
- Bei häufigem Jobwechsel: genau prüfen, da Vertragsübertragungen oft mit Kosten verbunden sind.
Steuerliche Vorteile der Entgeltumwandlung
Der große Vorteil der Entgeltumwandlung liegt in der Förderung durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis. Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung sind sozialabgabenfrei – das sind 2025 monatlich 338 Euro. Bis zu 8 % der BBG (676 Euro/Monat) sind sogar steuerfrei.
Ein Rechenbeispiel: Ein Durchschnittsverdiener mit 4.208 Euro Brutto zahlt monatlich 180 Euro in die bAV ein – netto kostet ihn das nur rund 96 Euro, da er durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis 84 Euro zurückbekommt.
Rechenbeispiel: Was bleibt im Alter?
Wer 30 Jahre lang 180 Euro monatlich einzahlt (plus 15 % AG-Zuschuss = 207 Euro) und einen garantierten Rentenfaktor von 28 erhält, bekommt im Basisfall (ohne Verzinsung) rund 115 Euro Nettorente pro Monat ausgezahlt – nach Abzug von Steuern und Krankenkassenbeiträgen.
Bei einem kosteneffizienten Vertrag mit 2 % Verzinsung steigt die Nettorente auf rund 160 Euro/Monat. In diesem Fall hat man seine eingezahlten Beiträge bereits nach 18 Jahren zurück.
Wichtig: Auswirkungen auf die gesetzliche Rente
Durch die Entgeltumwandlung zahlen Sie auf den umgewandelten Betrag keine Sozialabgaben – das bedeutet aber auch, dass sich Ihr Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung leicht verringert. Im Beispiel liegt die monatliche Nettominderung der gesetzlichen Rente bei rund 33 Euro.
Die fünf Durchführungswege der bAV
Arbeitgeber können die betriebliche Altersvorsorge auf fünf verschiedenen Wegen umsetzen:
- Direktzusage – Der Arbeitgeber verpflichtet sich direkt, eine Betriebsrente zu zahlen (intern, arbeitgeberfinanziert).
- Unterstützungskasse – Eine rechtlich selbstständige Einrichtung des Arbeitgebers (intern, arbeitgeberfinanziert).
- Pensionsfonds – Externer Anbieter mit hoher Anlagefreiheit.
- Direktversicherung – Eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt (häufigster Weg).
- Pensionskasse – Versicherungsähnliche Einrichtung, oft mit niedrigerer Garantieverzinsung.
bAV bei häufigem Jobwechsel
Bei häufigem Arbeitgeberwechsel ist die bAV nicht immer die beste Wahl. Zwar sind alle eingezahlten Beiträge sofort unverfallbar – der neue Arbeitgeber muss den alten Vertrag aber nicht übernehmen. Eine Übertragung ist oft mit Kosten verbunden und kann ein Verlustgeschäft sein.
Seit dem 1. Januar 2018 gilt: mindestens 3 Jahre Betriebszugehörigkeit und ein Mindestalter von 21 Jahren (vorher: 5 Jahre + 25 Jahre).
Alternativen für häufige Jobwechsler: Riester-Rente (besonders attraktiv für Familien mit Kindern) oder ein flexibler ETF-Sparplan ohne Bindung an einen Arbeitgeber.
Insolvenzschutz der Betriebsrente
Bei Insolvenz des Arbeitgebers sind Betriebsrentenansprüche durch den Pensionssicherungsverein (PSV) geschützt. Der PSV finanziert sich durch Beiträge aller Unternehmen, die Rentenversprechen abgegeben haben.
So gehen Sie vor
- Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung, welche bAV angeboten wird.
- Finanziert der Arbeitgeber die Versorgung komplett allein: unbedingt mitnehmen.
- Bei Entgeltumwandlung: mindestens 15 % Zuschuss einfordern, besser 20 % verhandeln.
- Prüfen Sie Alternativen wie einen ETF-Sparplan oder die Riester-Rente, wenn Sie häufig den Arbeitgeber wechseln.
- Achten Sie auf eine günstige Verzinsung von mindestens 2 % p.a. im Vertrag.
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