Transparenzverordnung

Angaben der TED GmbH zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung).

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Versicherungsanlage haben könnte.

Die TED GmbH vermittelt im Rahmen ihrer Tätigkeit als Versicherungsmakler ausschließlich Sach- und Personenversicherungen ohne Anlagekomponente. Wir vermitteln keine Versicherungsanlageprodukte (Insurance-Based Investment Products, IBIPs), wie zum Beispiel fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen. Die in Art. 3 der Offenlegungsverordnung vorgesehene Verpflichtung zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten ist daher auf unsere Beratungsleistungen nicht anwendbar.

Sollte sich unser Produktangebot künftig um Versicherungsanlageprodukte erweitern, werden wir diese Erklärung entsprechend anpassen und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Beratung darlegen.

Vergütung

Die Vergütung unserer Mitarbeiter und Berater erfolgt unabhängig von Nachhaltigkeitsrisiken, da wir keine Versicherungsanlageprodukte vermitteln, auf die sich solche Risiken im Sinne der Offenlegungsverordnung beziehen könnten.