Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht

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Kategorie(n) Sachversicherung
Özgün Imren | Gründer & Geschäftsführer

Özgün Imren

Das wich­tigs­te in Kür­ze

  • Umfas­sen­der Schutz: Die Ver­si­che­rung deckt Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ab, die durch Ihr Eigen­tum ver­ur­sacht wer­den. Beson­ders wich­tig bei ver­mie­te­ten oder öffent­lich zugäng­li­chen Immo­bi­li­en.
  • Pflich­ten als Eigen­tü­mer: Sie sind ver­pflich­tet, Ihr Grund­stück und Gebäu­de sicher zu hal­ten. Ver­nach­läs­si­gen Sie dies, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung im Scha­dens­fall kür­zen.
  • Wich­ti­ge Leis­tun­gen: Ach­ten Sie auf eine aus­rei­chen­de Deckungs­sum­me (min­des­tens 3 Mil­lio­nen Euro) und dar­auf, dass spe­zi­el­le Risi­ken wie Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen oder Bau­ar­bei­ten mit­ver­si­chert sind.
  • Nicht immer not­wen­dig: Wenn Sie Ihre Immo­bi­lie selbst nut­zen und kei­ne Drit­ten Zugang haben, könn­te Ihre pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung aus­rei­chen.

Was ist die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht?

Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht ist ein ech­tes Must-have, wenn Sie eine Immo­bi­lie ver­mie­ten oder ander­wei­tig Drit­ten über­las­sen. Aber was steckt genau dahin­ter? Schau­en wir uns das mal genau­er an.

Defi­ni­ti­on und grund­le­gen­de Erklä­rung

Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist im Grun­de eine spe­zi­el­le Art der Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die genau für Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer ent­wi­ckelt wur­de. Stel­len Sie sich vor, Sie besit­zen ein Miets­haus oder ein unbe­bau­tes Grund­stück. Wenn durch Ihre Immo­bi­lie oder Ihr Grund­stück ein Scha­den ent­steht – zum Bei­spiel fällt ein loser Dach­zie­gel auf ein par­ken­des Auto oder ein Pas­sant stürzt auf einem nicht gestreu­ten Geh­weg – dann sind Sie als Eigen­tü­mer dafür haft­bar. Und genau hier kommt die­se Ver­si­che­rung ins Spiel: Sie schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen.

Unter­schie­de zur pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung und ande­ren Ver­si­che­run­gen

Viel­leicht fra­gen Sie sich jetzt: “Habe ich nicht schon eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung?” Ja, aber Ihre pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt sol­che Schä­den in der Regel nur ab, wenn Sie in der Immo­bi­lie selbst woh­nen. Sobald Sie die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder sie ande­ren über­las­sen, reicht die pri­va­te Haft­pflicht nicht mehr aus. Hier benö­ti­gen Sie die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht.

Ein wei­te­rer Unter­schied liegt zur Bau­her­ren­haft­pflicht: Die­se ist spe­zi­ell für die Bau­pha­se einer Immo­bi­lie gedacht und deckt Risi­ken ab, die wäh­rend des Baus ent­ste­hen kön­nen. Sobald der Bau abge­schlos­sen ist und Sie die Immo­bi­lie ver­mie­ten, wird die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht wich­tig, um Sie wei­ter­hin zu schüt­zen.

Über­blick über die Deckungs­be­rei­che und wel­che Risi­ken abge­deckt wer­den

Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt eine brei­te Palet­te von Risi­ken ab. Hier sind die wich­tigs­ten Berei­che:

Deckungs­be­reichBei­spie­le für abge­deck­te Risi­ken
Per­so­nen­schä­denEin Besu­cher rutscht auf einem glat­ten Weg und ver­letzt sich.
Sach­schä­denEin her­ab­fal­len­der Dach­zie­gel beschä­digt das Auto eines Mie­ters.
Ver­mö­gens­schä­denEin Mie­ter kann auf­grund einer Ver­let­zung län­ge­re Zeit nicht arbei­ten und for­dert Scha­dens­er­satz.

Zusätz­lich bie­tet die Ver­si­che­rung auch eine Art “pas­si­ven Rechts­schutz”. Das bedeu­tet, dass sie nicht nur zahlt, wenn Sie tat­säch­lich haft­bar gemacht wer­den, son­dern auch prüft, ob eine For­de­rung über­haupt gerecht­fer­tigt ist.

Mit der Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht sind Sie also gut abge­si­chert, wenn es um die Risi­ken geht, die sich aus dem Besitz von Immo­bi­li­en erge­ben. Ob Sie nun ein erfah­re­ner Ver­mie­ter sind oder gera­de erst Ihre ers­te Immo­bi­lie ver­mie­ten, die­se Ver­si­che­rung ist eine wert­vol­le Absi­che­rung, die Ihnen viel Ärger und vor allem Kos­ten erspa­ren kann.

Wel­che Ver­si­che­run­gen gibt es …und wel­che davon brau­che ich über­haupt?

Wir unter­schei­den zwi­schen Pflicht­ver­si­che­run­gen (gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Ver­si­che­run­gen), die jeder abschlie­ßen muss und wei­te­ren wich­ti­gen Ver­si­che­run­gen, die Ihren Schutz ergän­zen und abhän­gig von Ihrer per­sön­li­chen Situa­ti­on sind.

Die gesetz­li­che Ren­te reicht nicht aus — Schlie­ßen Sie Ihre Ren­ten­lü­cke!

Die Ren­ten­lü­cke in Deutsch­land ist ein häu­fig unter­schätz­tes Risi­ko. Die gesetz­li­che Alters­ren­te allein wird vor­aus­sicht­lich nicht aus­rei­chen, um dei­nen Lebens­stan­dard im Ruhe­stand auf­recht­zu­er­hal­ten. Es ist daher rat­sam, zusätz­li­che Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die­se Lücke zu schlie­ßen und finan­zi­ell abge­si­chert zu sein.

Scha­den mel­den — schnell und ein­fach

Wich­tig ist, dass Sie uns den Scha­den­fall mög­lichst zeit­nah mel­den. In der Regel ver­lan­gen die Ver­si­che­rer eine Scha­den­mel­dung inner­halb von einer Woche ab Ein­tritt oder Kennt­nis­nah­me des Scha­dens. In eini­gen Spar­ten gel­ten abwei­chen­de Rege­lun­gen abhän­gig von der Ver­si­che­rungs­art.

Wann ist die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht erfor­der­lich?

Die Fra­ge, wann eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht wirk­lich erfor­der­lich ist, lässt sich nicht pau­schal beant­wor­ten – es kommt immer auf Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on an. Schau­en wir uns daher gemein­sam an, in wel­chen Fäl­len die­se Ver­si­che­rung abso­lut not­wen­dig ist und wel­che recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen Sie als Eigen­tü­mer haben.

Situa­tio­nen und Sze­na­ri­en, in denen die­se Ver­si­che­rung not­wen­dig ist

Stel­len Sie sich vor, Sie besit­zen ein Mehr­fa­mi­li­en­haus, das Sie ver­mie­ten. Eines Tages pas­siert es: Ein Pas­sant rutscht auf einem glat­ten Geh­weg vor Ihrem Haus aus und ver­letzt sich. Oder ein los­ge­lös­ter Dach­zie­gel fällt auf das Auto eines Mie­ters und ver­ur­sacht einen Scha­den. In sol­chen Fäl­len sind Sie als Eigen­tü­mer in der Ver­ant­wor­tung und kön­nen für den ent­stan­de­nen Scha­den haft­bar gemacht wer­den. Eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung springt hier ein und schützt Sie vor hohen Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen.

Auch wenn Sie ein unbe­bau­tes Grund­stück besit­zen, kann die­se Ver­si­che­rung sinn­voll sein. Soll­te sich jemand auf Ihrem Grund­stück ver­let­zen, bei­spiels­wei­se durch eine unge­si­cher­te Bau­gru­be, haf­ten Sie als Eigen­tü­mer.

Unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen für Ver­mie­ter, Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten und pri­va­te Grund­stücks­be­sit­zer

Die Not­wen­dig­keit die­ser Ver­si­che­rung vari­iert je nach Nut­zung der Immo­bi­lie. Wenn Sie Ver­mie­ter sind, ist die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht fast immer ein Muss. Sie deckt Risi­ken ab, die von Ihrem ver­mie­te­ten Eigen­tum aus­ge­hen, wie Schä­den durch man­gel­haf­te Instand­hal­tung oder unsi­che­re Wege.

In einer Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft, bei­spiels­wei­se in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus, sind alle Eigen­tü­mer gemein­sam ver­ant­wort­lich für die Sicher­heit der Gemein­schafts­flä­chen. Hier ist es oft üblich, eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für das gesam­te Gebäu­de abzu­schlie­ßen, um alle Mit­glie­der der Gemein­schaft abzu­si­chern.

Für pri­va­te Grund­stücks­be­sit­zer, die ihre Immo­bi­lie selbst bewoh­nen, ist die Ver­si­che­rung in der Regel nicht erfor­der­lich. Hier reicht oft die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung aus. Aber Ach­tung: Sobald Sie Tei­le Ihrer Immo­bi­lie, wie etwa eine Ein­lie­ger­woh­nung, ver­mie­ten, benö­ti­gen Sie eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht.

Recht­li­che Ver­pflich­tun­gen und Haf­tungs­ri­si­ken

Als Eigen­tü­mer einer Immo­bi­lie tra­gen Sie die soge­nann­te Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht. Das bedeu­tet, Sie sind gesetz­lich ver­pflich­tet, Gefah­ren­quel­len auf Ihrem Grund­stück oder in Ihrem Gebäu­de zu besei­ti­gen, um Schä­den für Drit­te zu ver­mei­den. Wer­den die­se Pflich­ten ver­nach­läs­sigt und es kommt zu einem Scha­den, haf­ten Sie dafür.

Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist daher nicht nur ein sinn­vol­ler Schutz, son­dern kann auch recht­lich not­wen­dig sein, um sich gegen die finan­zi­el­len Fol­gen einer Haf­tung abzu­si­chern. Ohne die­se Absi­che­rung könn­ten im Scha­dens­fall hohe Kos­ten auf Sie zukom­men, die im schlimms­ten Fall Ihre finan­zi­el­le Exis­tenz gefähr­den könn­ten.

Mit die­sem Wis­sen im Hin­ter­kopf kön­nen Sie nun bes­ser ein­schät­zen, ob und wann eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für Sie not­wen­dig ist. Sie sehen, es gibt eini­ge Sze­na­ri­en, in denen die­se Ver­si­che­rung unver­zicht­bar ist, um sich vor den poten­zi­el­len Risi­ken des Immo­bi­li­en­be­sit­zes zu schüt­zen.

Deckungs­um­fang der Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht

Wenn es um die Absi­che­rung Ihrer Immo­bi­lie geht, ist der Deckungs­um­fang der Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ein zen­tra­ler Punkt. Die­se Ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen ver­schie­dens­ter Schä­den, die durch Ihr Eigen­tum ver­ur­sacht wer­den kön­nen. Las­sen Sie uns genau­er betrach­ten, wel­che Schä­den abge­deckt sind und wor­auf Sie beson­ders ach­ten soll­ten.

Detail­lier­te Erläu­te­rung der abge­deck­ten Schä­den: Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den

Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt eine brei­te Palet­te von Risi­ken ab, die in drei Haupt­ka­te­go­rien unter­teilt wer­den: Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den.

  • Per­so­nen­schä­den: Hier­bei han­delt es sich um Ver­let­zun­gen, die Per­so­nen auf Ihrem Grund­stück erlei­den. Ange­nom­men, ein Besu­cher rutscht auf einem nicht gestreu­ten Geh­weg aus und bricht sich dabei das Bein. Die Ver­si­che­rung über­nimmt in die­sem Fall die Behand­lungs­kos­ten sowie even­tu­el­le Schmer­zens­geld­for­de­run­gen.
  • Sach­schä­den: Die­se Kate­go­rie umfasst Schä­den an Eigen­tum Drit­ter, die durch Ihr Grund­stück oder Gebäu­de ver­ur­sacht wer­den. Ein klas­si­sches Bei­spiel ist ein loser Dach­zie­gel, der auf ein par­ken­des Auto fällt und es beschä­digt. Die Ver­si­che­rung kommt für die Repa­ra­tur­kos­ten des Fahr­zeugs auf.
  • Ver­mö­gens­schä­den: Dies sind finan­zi­el­le Schä­den, die durch einen Per­so­nen­scha­den ent­ste­hen kön­nen. Neh­men wir an, der zuvor erwähn­te Besu­cher kann auf­grund sei­ner Ver­let­zung eini­ge Mona­te nicht arbei­ten. Die Ver­si­che­rung wür­de in die­sem Fall den Ver­dienst­aus­fall kom­pen­sie­ren.

Bei­spie­le für typi­sche Scha­dens­fäl­le

Um Ihnen ein kla­re­res Bild zu geben, hier eini­ge typi­sche Scha­dens­fäl­le, die von der Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den:

Scha­dens­fallAbge­deck­te Kos­ten
Sturz wegen Glatt­eisBehand­lungs­kos­ten, Schmer­zens­geld, Ver­dienst­aus­fall
Her­ab­fal­len­der Dach­zie­gelRepa­ra­tur des beschä­dig­ten Fahr­zeugs oder Eigen­tums Drit­ter
Unfall durch defek­te Trep­peÄrzt­li­che Ver­sor­gung, Reha­bi­li­ta­ti­ons­kos­ten, ggf. Ver­dienst­aus­fall
Unfall bei Bau­ar­bei­tenDeckung von Per­so­nen­schä­den, die durch unsi­che­re Bau­stel­len ver­ur­sacht wur­den

Die­se Bei­spie­le zei­gen deut­lich, wie wich­tig eine umfas­sen­de Absi­che­rung ist, um sich vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Unfäl­le zu schüt­zen.

Beson­de­re Risi­ken, die in spe­zi­el­len Fäl­len abge­deckt wer­den soll­ten

Neben den Stan­dard­ri­si­ken gibt es auch spe­zi­el­le Risi­ken, die nicht jeder auf dem Schirm hat, die aber eine gro­ße Rol­le spie­len kön­nen. Wenn Ihre Immo­bi­lie zum Bei­spiel eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Dach hat, soll­ten Sie sicher­stel­len, dass auch die­se in Ihrer Ver­si­che­rung abge­deckt ist. Bei einem Sturm könn­te die Anla­ge beschä­digt wer­den oder, im schlimms­ten Fall, her­ab­stür­zen und ein dar­un­ter par­ken­des Auto oder sogar Men­schen ver­let­zen. Hier greift die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht und über­nimmt die Kos­ten.

Ein wei­te­res Bei­spiel sind Bau­ar­bei­ten an Ihrer Immo­bi­lie. Wäh­rend grö­ße­re Umbau­ten nor­ma­ler­wei­se durch eine sepa­ra­te Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den, soll­ten klei­ne­re Reno­vie­rungs­ar­bei­ten eben­falls im Rah­men der Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht abge­si­chert sein. Dies ist beson­ders wich­tig, da auch bei klei­ne­ren Arbei­ten Unfäl­le pas­sie­ren kön­nen, sei es durch unsach­ge­mäß gela­ger­te Bau­ma­te­ria­li­en oder eine nicht aus­rei­chend gesi­cher­te Bau­stel­le.

Ins­ge­samt bie­tet die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung eine umfas­sen­de Absi­che­rung für eine Viel­zahl von Risi­ken, die mit dem Besitz und der Ver­wal­tung von Immo­bi­li­en ver­bun­den sind. Von all­täg­li­chen Unfäl­len bis hin zu spe­zi­el­len Risi­ken, wie der Absi­che­rung von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen oder Bau­ar­bei­ten, sorgt die­se Ver­si­che­rung dafür, dass Sie im Ernst­fall nicht auf den Kos­ten sit­zen blei­ben. Es lohnt sich also, den Deckungs­um­fang Ihrer Poli­ce genau zu prü­fen und gege­be­nen­falls anzu­pas­sen, um opti­mal abge­si­chert zu sein.

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Wor­auf soll­te man bei der Aus­wahl einer Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht ach­ten?

Die Aus­wahl der rich­ti­gen Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist ent­schei­dend, um sich opti­mal abzu­si­chern. Aber wor­auf soll­ten Sie genau ach­ten, wenn Sie Ange­bo­te ver­glei­chen? Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die Sie im Blick behal­ten soll­ten.

Wich­ti­ge Kri­te­ri­en für die Aus­wahl einer Ver­si­che­rung: Deckungs­sum­me, inklu­dier­te Leis­tun­gen, Aus­schlüs­se

Der ers­te und wich­tigs­te Punkt bei der Aus­wahl einer Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht ist die Deckungs­sum­me. Die­se soll­te aus­rei­chend hoch sein, um auch grö­ße­re Scha­dens­fäl­le abzu­de­cken. Üblich sind hier Sum­men von min­des­tens 3 Mil­lio­nen Euro. Beden­ken Sie, dass die Kos­ten schnell in die Höhe schie­ßen kön­nen, wenn es bei­spiels­wei­se um Per­so­nen­schä­den geht, bei denen lebens­lan­ge Ren­ten­an­sprü­che gel­tend gemacht wer­den.

Neben der Deckungs­sum­me sind auch die inklu­dier­ten Leis­tun­gen ent­schei­dend. Prü­fen Sie genau, wel­che Risi­ken durch die Ver­si­che­rung abge­deckt sind. Dazu gehö­ren in der Regel Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den. Ach­ten Sie dar­auf, dass auch spe­zi­el­le Risi­ken wie Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen oder klei­ne­re Bau­ar­bei­ten in Ihrer Poli­ce ent­hal­ten sind, wenn die­se für Ihre Immo­bi­lie rele­vant sind.

Eben­so wich­tig sind die Aus­schlüs­se. Das sind Risi­ken, die expli­zit nicht durch die Ver­si­che­rung gedeckt sind. Sol­che Aus­schlüs­se soll­ten Sie unbe­dingt ken­nen, um nicht im Scha­dens­fall böse Über­ra­schun­gen zu erle­ben. Man­che Poli­cen schlie­ßen zum Bei­spiel bestimm­te Arten von Schä­den aus, die durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder nicht ord­nungs­ge­mä­ße Instand­hal­tung ent­stan­den sind.

Ver­gleich von Ver­si­che­rungs­ta­ri­fen und ‑anbie­tern

Es gibt eine Viel­zahl von Anbie­tern und Tari­fen auf dem Markt, die sich in Preis und Leis­tung stark unter­schei­den kön­nen. Ein gründ­li­cher Ver­gleich ist daher uner­läss­lich. Nut­zen Sie Online-Ver­gleichs­por­ta­le, um einen Über­blick zu bekom­men, und ach­ten Sie dabei nicht nur auf den Preis. Ein güns­ti­ger Tarif bringt nichts, wenn wich­ti­ge Leis­tun­gen feh­len oder die Deckungs­sum­me zu nied­rig ist.

Ein guter Tipp ist es, sich nicht nur auf einen Anbie­ter zu ver­las­sen, son­dern meh­re­re Ange­bo­te ein­zu­ho­len und die­se genau zu prü­fen. Schau­en Sie auch auf die Bewer­tun­gen und Erfah­run­gen ande­rer Kun­den – das gibt oft Auf­schluss dar­über, wie gut der Ver­si­che­rer im Scha­dens­fall tat­säch­lich leis­tet. Es lohnt sich auch, einen Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler oder ‑mak­ler zu Rate zu zie­hen, der Ihnen dabei hel­fen kann, den für Ihre Bedürf­nis­se bes­ten Tarif zu fin­den.

Tipps zur Ver­mei­dung von Unter­ver­si­che­rung

Ein häu­fi­ger Feh­ler ist die Unter­ver­si­che­rung, bei der die Deckungs­sum­me oder der Leis­tungs­um­fang nicht aus­reicht, um im Scha­dens­fall alle Kos­ten abzu­de­cken. Das kann Sie teu­er zu ste­hen kom­men. Um dies zu ver­mei­den, soll­ten Sie Ihre Ver­si­che­rung regel­mä­ßig über­prü­fen und anpas­sen. Wenn Sie zum Bei­spiel grö­ße­re Reno­vie­run­gen vor­neh­men oder eine neue Nut­zung für Ihre Immo­bi­lie pla­nen, wie die Ver­mie­tung von zusätz­li­chen Woh­nun­gen, soll­ten Sie sicher­stel­len, dass Ihre Poli­ce wei­ter­hin aus­rei­chend Schutz bie­tet.

Ein wei­te­rer Tipp: Wäh­len Sie von Anfang an eine etwas höhe­re Deckungs­sum­me, als Sie viel­leicht für nötig hal­ten. Oft sind die Mehr­kos­ten dafür gering, aber es gibt Ihnen die Sicher­heit, auch bei grö­ße­ren Scha­dens­fäl­len nicht auf den Kos­ten sit­zen zu blei­ben.

Zusam­men­ge­fasst: Ach­ten Sie bei der Aus­wahl Ihrer Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung auf eine aus­rei­chen­de Deckungs­sum­me, umfas­sen­de Leis­tun­gen ohne unge­woll­te Aus­schlüs­se und ver­mei­den Sie Unter­ver­si­che­rung, indem Sie Ihre Poli­ce regel­mä­ßig über­prü­fen und anpas­sen. Ein gründ­li­cher Ver­gleich der Ange­bo­te ist dabei uner­läss­lich, um den bes­ten Schutz zu einem fai­ren Preis zu erhal­ten.

Pflich­ten des Ver­si­che­rungs­neh­mers

Als Ver­si­che­rungs­neh­mer einer Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung haben Sie nicht nur das Recht auf Schutz, son­dern auch bestimm­te Pflich­ten, die Sie erfül­len müs­sen. Die­se Pflich­ten sind ent­schei­dend, um Ihren Ver­si­che­rungs­schutz auf­recht­zu­er­hal­ten und im Scha­dens­fall kei­ne Pro­ble­me zu bekom­men. Las­sen Sie uns einen Blick dar­auf wer­fen, was das für Sie bedeu­tet.

Sorg­falts­pflich­ten und Ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­ten des Eigen­tü­mers

Als Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer tra­gen Sie die soge­nann­te Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht. Das bedeu­tet, Sie sind dafür ver­ant­wort­lich, dass von Ihrem Eigen­tum kei­ne Gefah­ren für Drit­te aus­ge­hen. Dazu gehört bei­spiels­wei­se, dass Geh­we­ge im Win­ter sicher begeh­bar sind und lose Dach­zie­gel recht­zei­tig gesi­chert oder aus­ge­tauscht wer­den. Igno­rie­ren Sie die­se Pflich­ten, ris­kie­ren Sie nicht nur die Gesund­heit Drit­ter, son­dern auch den Ver­lust Ihres Ver­si­che­rungs­schut­zes im Scha­dens­fall.

Ein prak­ti­sches Bei­spiel: Wenn Sie es ver­säu­men, bei Glatt­eis den Geh­weg vor Ihrer Immo­bi­lie zu streu­en, und jemand stürzt, könn­te die Ver­si­che­rung Ihnen gro­be Fahr­läs­sig­keit vor­wer­fen. Das könn­te dazu füh­ren, dass Sie für einen Teil des Scha­dens selbst auf­kom­men müs­sen.

Maß­nah­men zur Scha­dens­ver­mei­dung und deren Ein­fluss auf die Ver­si­che­rung

Akti­ve Maß­nah­men zur Scha­dens­ver­mei­dung sind nicht nur gut für die Sicher­heit Ihrer Mit­men­schen, son­dern auch für Ihr Porte­mon­naie. Vie­le Ver­si­che­rer hono­rie­ren es, wenn Sie nach­wei­sen kön­nen, dass Sie regel­mä­ßig Inspek­tio­nen und War­tun­gen an Ihrer Immo­bi­lie durch­füh­ren. Dies kann sogar zu güns­ti­ge­ren Prä­mi­en füh­ren, da das Risi­ko für die Ver­si­che­rung sinkt.

Zu den gän­gi­gen Maß­nah­men gehö­ren bei­spiels­wei­se die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung von Trep­pen, Gelän­dern und elek­tri­schen Anla­gen sowie das recht­zei­ti­ge Ent­fer­nen von Gefah­ren­quel­len wie her­ab­hän­gen­den Ästen oder locke­ren Geh­weg­plat­ten. Ein gut gepfleg­tes Grund­stück ist nicht nur siche­rer, son­dern mini­miert auch das Risi­ko, dass Sie im Scha­dens­fall auf einem Teil der Kos­ten sit­zen­blei­ben.

Ver­hal­ten im Scha­dens­fall: Rich­ti­ge Doku­men­ta­ti­on und schnel­le Mel­dung

Soll­te es den­noch zu einem Scha­dens­fall kom­men, ist schnel­les und kor­rek­tes Han­deln ent­schei­dend. Doku­men­tie­ren Sie den Scha­den so aus­führ­lich wie mög­lich – Fotos, Zeu­gen­aus­sa­gen und schrift­li­che Auf­zeich­nun­gen sind hier Gold wert. Je bes­ser die Doku­men­ta­ti­on, des­to ein­fa­cher wird es für Ihre Ver­si­che­rung, den Fall zu bear­bei­ten und Ihnen den Schutz zu gewäh­ren, den Sie benö­ti­gen.

War­ten Sie nicht lan­ge, son­dern mel­den Sie den Scha­den umge­hend Ihrer Ver­si­che­rung. Vie­le Poli­cen haben fest­ge­leg­te Fris­ten, inner­halb derer ein Scha­den gemel­det wer­den muss. Ver­pas­sen Sie die­se Frist, ris­kie­ren Sie, dass Ihre Ver­si­che­rung den Scha­den nicht voll­stän­dig über­nimmt. Ein Anruf bei Ihrer Ver­si­che­rung direkt nach dem Vor­fall, gefolgt von einer schrift­li­chen Scha­dens­mel­dung, ist der bes­te Weg, um sicher­zu­ge­hen, dass alles glatt läuft.

Zusam­men­ge­fasst: Erfül­len Sie Ihre Sorg­falts­pflich­ten, ver­mei­den Sie Schä­den durch regel­mä­ßi­ge War­tung, und han­deln Sie im Scha­dens­fall schnell und sorg­fäl­tig. So stel­len Sie sicher, dass Ihre Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung im Ernst­fall zuver­läs­sig für Sie da ist.

Vor- und Nach­tei­le der Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht

Die Ent­schei­dung, ob Sie eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen soll­ten, hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab. Wie bei jeder Ver­si­che­rung gibt es Vor- und Nach­tei­le, die Sie sorg­fäl­tig abwä­gen soll­ten. Schau­en wir uns die wich­tigs­ten Punk­te an.

Abwä­gung der Kos­ten ver­sus des Nut­zen­po­ten­ti­als

Auf den ers­ten Blick mag die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht wie eine wei­te­re zusätz­li­che Aus­ga­be erschei­nen. Doch wenn man die poten­zi­el­len Kos­ten eines Scha­dens­falls betrach­tet, wird schnell klar, dass die Ver­si­che­rung ein sehr gutes Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis bie­tet. Die Prä­mi­en für eine sol­che Ver­si­che­rung sind in der Regel rela­tiv gering – oft unter 100 Euro im Jahr für ein durch­schnitt­li­ches Objekt. Im Gegen­zug schützt sie Sie vor finan­zi­el­len Risi­ken, die in die Hun­dert­tau­sen­de oder sogar Mil­lio­nen Euro gehen kön­nen, etwa wenn jemand durch einen Unfall auf Ihrem Grund­stück dau­er­haft arbeits­un­fä­hig wird.

Der Nut­zen über­wiegt die Kos­ten in den meis­ten Fäl­len bei wei­tem, vor allem, wenn Sie Ver­mie­ter sind oder eine Immo­bi­lie besit­zen, die regel­mä­ßig von Drit­ten genutzt wird. Den­noch soll­ten Sie sich über­le­gen, ob das Nut­zen­po­ten­ti­al in Ihrem spe­zi­el­len Fall den Abschluss recht­fer­tigt.

Situa­tio­nen, in denen eine Ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se über­flüs­sig ist

Es gibt aller­dings auch Sze­na­ri­en, in denen eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se nicht not­wen­dig ist. Wenn Sie bei­spiels­wei­se Ihr Eigen­tum aus­schließ­lich selbst nut­zen und kein Drit­ter Zugang hat, könn­te Ihre pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung bereits aus­rei­chen­den Schutz bie­ten. Auch bei sehr klei­nen Grund­stü­cken oder nicht genutz­ten Flä­chen kann die Wahr­schein­lich­keit eines Scha­dens so gering sein, dass Sie das Risi­ko viel­leicht selbst tra­gen möch­ten.

In sol­chen Fäl­len soll­ten Sie genau abwä­gen, ob eine zusätz­li­che Ver­si­che­rung wirk­lich not­wen­dig ist, oder ob die bestehen­den Ver­si­che­run­gen – wie die pri­va­te Haft­pflicht – aus­rei­chend Schutz bie­ten.

Mög­li­che Nach­tei­le und Miss­ver­ständ­nis­se bei der Ver­si­che­rung

Ein poten­zi­el­ler Nach­teil der Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht ist, dass sie nicht immer alle Schä­den abdeckt, die auf Ihrem Grund­stück auf­tre­ten könn­ten. Schä­den am eige­nen Gebäu­de sind bei­spiels­wei­se nicht ent­hal­ten – dafür benö­ti­gen Sie eine sepa­ra­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Ein häu­fi­ges Miss­ver­ständ­nis ist, dass alle Schä­den durch die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht abge­deckt wären, was nicht der Fall ist.

Ein wei­te­rer Punkt, den Sie beden­ken soll­ten, ist, dass die Ver­si­che­rung nicht vor den Ver­pflich­tun­gen ent­bin­det, Ihre Immo­bi­lie ord­nungs­ge­mäß zu war­ten und Gefah­ren zu besei­ti­gen. Soll­te ein Scha­den auf­grund von gro­ber Fahr­läs­sig­keit ent­ste­hen, könn­te die Ver­si­che­rung die Leis­tung ver­wei­gern oder ein­schrän­ken. Des­halb ist es wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu ver­ste­hen und Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den.

Zusam­men­ge­fasst: Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht bie­tet einen hohen Nut­zen im Ver­hält­nis zu den Kos­ten, ins­be­son­de­re wenn Sie Ver­mie­ter sind oder regel­mä­ßig Drit­te Ihre Immo­bi­lie nut­zen. Es gibt jedoch auch Fäl­le, in denen die Ver­si­che­rung über­flüs­sig sein könn­te, und Miss­ver­ständ­nis­se bezüg­lich des Ver­si­che­rungs­schut­zes soll­ten ver­mie­den wer­den. Es lohnt sich daher, die indi­vi­du­el­le Situa­ti­on genau zu prü­fen und die Ver­si­che­rung ent­spre­chend anzu­pas­sen.

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Aktu­el­le Ent­wick­lun­gen und recht­li­che Ände­run­gen

Die Welt der Ver­si­che­run­gen bleibt nicht ste­hen, und auch bei der Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht gibt es immer wie­der neue Ent­wick­lun­gen und gesetz­li­che Ände­run­gen, die es zu beach­ten gilt. Wer­fen wir einen Blick auf die aktu­el­len Trends und was die­se für Sie bedeu­ten könn­ten.

Neue gesetz­li­che Bestim­mun­gen und ihre Aus­wir­kun­gen auf die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht

In den letz­ten Jah­ren haben sich eini­ge recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen geän­dert, die für Immo­bi­li­en­be­sit­zer rele­vant sind. Eine der wich­tigs­ten Ent­wick­lun­gen betrifft die ver­schärf­te Haf­tung bei Ver­stö­ßen gegen die Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht. Gerich­te haben zuneh­mend hohe Anfor­de­run­gen an die Sorg­falts­pflich­ten von Eigen­tü­mern gestellt, ins­be­son­de­re in Bezug auf die Siche­rung von Geh­we­gen und bau­li­chen Män­geln. Dies bedeu­tet, dass die Not­wen­dig­keit einer umfas­sen­den Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung wei­ter an Bedeu­tung gewon­nen hat, da die Risi­ken für Eigen­tü­mer gestie­gen sind.

Ein wei­te­res The­ma, das Sie im Auge behal­ten soll­ten, sind mög­li­che Ände­run­gen in den Bau­vor­schrif­ten, die sich auf die Anfor­de­run­gen an die Sicher­heit von Immo­bi­li­en aus­wir­ken könn­ten. Die­se könn­ten zusätz­li­che Ver­si­che­rungs­an­for­de­run­gen nach sich zie­hen, ins­be­son­de­re bei der Absi­che­rung von Bau­ar­bei­ten oder neu­en tech­ni­schen Anla­gen wie Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen.

Trends und Ver­än­de­run­gen im Ver­si­che­rungs­markt

Im Ver­si­che­rungs­markt selbst sind eben­falls inter­es­san­te Trends zu beob­ach­ten. Ein zuneh­men­des Bewusst­sein für Umwelt­ri­si­ken hat dazu geführt, dass immer mehr Ver­si­che­rer spe­zi­el­le Poli­cen anbie­ten, die auch öko­lo­gi­sche Schä­den abde­cken, wie etwa Schä­den durch extre­me Wet­ter­ereig­nis­se. Die­se Ent­wick­lung könn­te für Immo­bi­li­en­be­sit­zer beson­ders rele­vant wer­den, wenn Ihre Immo­bi­lie in einer Regi­on liegt, die von sol­chen Risi­ken betrof­fen ist.

Ein wei­te­rer Trend ist die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­si­che­rungs­bran­che. Immer mehr Anbie­ter set­zen auf digi­ta­le Scha­dens­mel­dun­gen und bie­ten Kun­den­por­ta­le an, die eine ein­fa­che­re Ver­wal­tung der Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge ermög­li­chen. Die­se Ent­wick­lun­gen könn­ten es für Sie ein­fa­cher machen, Ihre Ver­si­che­rung im Blick zu behal­ten und im Scha­dens­fall schnel­ler zu han­deln.

Zusam­men­ge­fasst: Gesetz­li­che Ände­run­gen und Markt­trends haben das Risi­ko für Immo­bi­li­en­be­sit­zer in den letz­ten Jah­ren erhöht, wäh­rend gleich­zei­tig neue Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te ent­stan­den sind, die auf die­se Her­aus­for­de­run­gen reagie­ren. Es lohnt sich, regel­mä­ßig die aktu­el­le Markt­si­tua­ti­on zu prü­fen und Ihre Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ent­spre­chend anzu­pas­sen.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht (FAQ)

Sie benö­ti­gen die­se Ver­si­che­rung, wenn Sie Eigen­tü­mer einer Immo­bi­lie sind, die Sie ver­mie­ten oder ander­wei­tig Drit­ten über­las­sen. Sobald jemand Ihre Immo­bi­lie nutzt, haf­ten Sie für mög­li­che Schä­den, die durch Män­gel am Gebäu­de oder auf dem Grund­stück ent­ste­hen könn­ten. Wenn Sie jedoch in Ihrer Immo­bi­lie selbst woh­nen, reicht in den meis­ten Fäl­len Ihre pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung aus.

Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht deckt in ers­ter Linie Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ab, die durch Ihr Eigen­tum ver­ur­sacht wer­den. Das umfasst bei­spiels­wei­se Stür­ze auf nicht geräum­ten Geh­we­gen, her­ab­fal­len­de Dach­zie­gel oder Schä­den, die durch unzu­rei­chen­de Instand­hal­tung des Gebäu­des ent­ste­hen. Sie schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen.

Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie bei Schä­den, die Sie als Pri­vat­per­son ver­ur­sa­chen, zum Bei­spiel wenn Sie jeman­dem ver­se­hent­lich das Han­dy aus der Hand schla­gen. Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht hin­ge­gen deckt Schä­den ab, die durch Ihre Immo­bi­lie ent­ste­hen, beson­ders wenn Sie die­se ver­mie­ten oder sie ander­wei­tig von Drit­ten genutzt wird. Bei­de Ver­si­che­run­gen ergän­zen sich also je nach Nut­zung Ihrer Immo­bi­lie.

Eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 3 Mil­lio­nen Euro wird emp­foh­len, um aus­rei­chend abge­si­chert zu sein. Dies ist wich­tig, da bei Per­so­nen­schä­den die Kos­ten schnell sehr hoch wer­den kön­nen, ins­be­son­de­re wenn lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lun­gen anfal­len. Es kann sinn­voll sein, eine höhe­re Deckungs­sum­me zu wäh­len, da der zusätz­li­che Bei­trag oft nur gering­fü­gig höher ist.

Schä­den durch klei­ne­re Bau­ar­bei­ten oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen soll­ten in Ihrer Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht mit­ver­si­chert sein. Es ist jedoch wich­tig, dass Sie dies bei Ihrem Ver­si­che­rer expli­zit über­prü­fen. Grö­ße­re Bau­pro­jek­te erfor­dern oft eine sepa­ra­te Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung, um alle Risi­ken abzu­de­cken.

Wenn Sie Ihrer Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht nicht nach­kom­men, zum Bei­spiel indem Sie Geh­we­ge nicht bei Glatt­eis streu­en oder Män­gel am Gebäu­de nicht besei­ti­gen, kann Ihre Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall die Leis­tung kür­zen oder ver­wei­gern. Es ist daher ent­schei­dend, dass Sie Ihre Pflich­ten ernst neh­men und regel­mä­ßig für die Sicher­heit Ihrer Immo­bi­lie sor­gen.

Fazit & Emp­feh­lung

Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht ist eine essen­zi­el­le Absi­che­rung für alle, die eine Immo­bi­lie ver­mie­ten oder Drit­ten zur Ver­fü­gung stel­len. Sie schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die durch Ihr Eigen­tum ent­ste­hen kön­nen. Wich­tig ist, dass Sie eine aus­rei­chen­de Deckungs­sum­me wäh­len, auf inklu­dier­te Leis­tun­gen ach­ten und Ihre Pflich­ten als Eigen­tü­mer ernst neh­men, um Ihren Ver­si­che­rungs­schutz nicht zu gefähr­den.

Emp­feh­lun­gen für unter­schied­li­che Ziel­grup­pen

Wenn Sie ein Ver­mie­ter sind, ist die­se Ver­si­che­rung ein Muss. Sie deckt die typi­schen Risi­ken ab, die mit dem Ver­mie­ten von Immo­bi­li­en ein­her­ge­hen. Für Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten ist es rat­sam, eine gemein­schaft­li­che Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um alle Mit­ei­gen­tü­mer abzu­si­chern. Soll­ten Sie ein pri­va­ter Grund­stücks­be­sit­zer sein, der sein Eigen­tum aus­schließ­lich selbst nutzt, kann Ihre pri­va­te Haft­pflicht oft aus­rei­chen. Den­ken Sie aber dar­an, dass sich dies ändert, sobald Drit­te Zugang zur Immo­bi­lie haben.

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