Unfallversicherung – Ihr Schutz bei Unfällen
Private Unfallversicherung mit TED: Was sie leistet, für wen sie sinnvoll ist und wie Sie den richtigen Schutz finden. Jetzt beraten lassen.
Rund 7,6 Millionen meldepflichtige Unfälle werden jährlich in Deutschland registriert – der größte Teil davon nicht bei der Arbeit, sondern zu Hause, beim Sport oder in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen. Was bei einem Sturz im Garten, einem Sportunfall oder einem Fahrradunfall in der Freizeit passiert, liegt außerhalb des gesetzlichen Schutzes – und damit in Ihrer eigenen Verantwortung.
Was leistet die private Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung zahlt, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung führt. Laut § 178 VVG liegt ein Unfall vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Entscheidend: Die Beeinträchtigung muss dauerhaft sein – vorübergehende Verletzungen allein lösen keine Leistung aus.
Die Kernleistung ist die Invaliditätsentschädigung: eine Einmalzahlung, deren Höhe vom Grad der bleibenden Beeinträchtigung abhängt. Viele Tarife enthalten zudem eine Unfallrente bei hoher Invalidität, Krankenhaustagegeld während des stationären Aufenthalts, Genesungsgeld sowie Assistance-Leistungen wie Haushaltshilfe oder Fahrdienste in der Akutphase.
Für wen ist eine Unfallversicherung sinnvoll?
Selbstständige und Freiberufler stehen ohne private Unfallversicherung nahezu schutzlos da. Wer nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, hat außerhalb der eigenen vier Wände keinen gesetzlichen Unfallschutz. Ein Fahrradunfall auf dem Weg zum Kundentermin, ein Sturz beim Jogging – alles unversichert, außer Sie haben privat vorgesorgt.
Rentner und Senioren profitieren ebenfalls deutlich: Das Sturzrisiko steigt mit dem Alter, während Heilungszeiten länger werden und die Folgekosten entsprechend höher ausfallen. Für Kinder und Jugendliche gilt: Schulunfälle sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung gedeckt, Freizeitunfälle hingegen nicht. Eltern können ihre Kinder oft kostengünstig in einem Familien-Vertrag mitversichern.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Als Orientierung gilt: Die Grundinvaliditätssumme sollte mindestens dem Drei- bis Fünffachen des Jahresbruttoeinkommens entsprechen. Wer 50.000 Euro brutto verdient, sollte also mindestens 150.000 bis 250.000 Euro absichern. Mit einer Progressionsklausel – zum Beispiel 225 % oder 350 % – steigt die tatsächliche Auszahlung bei hohem Invaliditätsgrad überproportional an.
Ein dauerhafter Invaliditätsgrad von 70 % kann lebenslange Pflegekosten, notwendige Umbaumaßnahmen und dauerhaften Einkommensverlust bedeuten. Wer die Versicherungssumme zu knapp ansetzt, trägt den Restschaden selbst – das ist eine Lücke, die sich im Ernstfall nicht mehr schließen lässt.
Was die Unfallversicherung nicht leistet
Hier entstehen die meisten Streitigkeiten: Die Unfallversicherung zahlt nicht bei Krankheiten – auch dann nicht, wenn ein Herzinfarkt einen Sturz verursacht. Bandscheibenvorfälle, Verschleißschäden und psychische Erkrankungen ohne äußere Unfallursache sind ebenfalls ausgeschlossen. Unfälle unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss führen je nach Tarif zur Leistungskürzung oder zum vollständigen Ausschluss.
Wer umfassenderen Schutz sucht, sollte zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie zahlt auch dann, wenn Krankheit zur dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führt. TED empfiehlt, beide Bausteine zu kombinieren: die BU als wichtigeren Grundschutz, die Unfallversicherung als gezieltes Ergänzungsprodukt für die häufigsten Freizeitrisiken.
So hilft Ihnen TED bei der Unfallversicherung
TED ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler – kein Außendienst eines einzelnen Anbieters, sondern ein neutraler Berater. Wir vergleichen Tarife von über 30 Versicherungsgesellschaften, erklären Ihnen die Unterschiede zwischen Grundschutz, Komfortschutz und Premiumtarifen und empfehlen ausschließlich, was zu Ihrer persönlichen Situation passt. Transparent. Einfach. Digital.
Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung
Zahlt die Unfallversicherung auch bei Unfällen im Ausland?
Ja. Private Unfallversicherungen gelten in der Regel weltweit und rund um die Uhr – sowohl beruflich als auch privat. Lesen Sie dennoch die Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs, da einzelne Anbieter bestimmte Länder oder Aktivitäten wie Extremsport ausschließen können.
Was ist der Unterschied zwischen Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Unfallversicherung zahlt ausschließlich bei Unfällen mit dauerhafter körperlicher Folge. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch dann, wenn Krankheiten das Arbeiten langfristig unmöglich machen – statistisch der häufigere Grund für Arbeitsunfähigkeit. Für umfassenden Schutz empfehlen Experten die BU als wichtigeren Baustein; die Unfallversicherung ergänzt ihn sinnvoll.
Ab wann muss ich einen Unfall melden?
Die Invalidität muss laut den üblichen Vertragsbedingungen innerhalb von 12 bis 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und innerhalb von 15 bis 18 Monaten beim Versicherer geltend gemacht werden. Melden Sie jeden Unfall mit möglichen Dauerfolgen daher frühzeitig – auch wenn das Ausmaß zunächst noch unklar ist.
Kann ich meine Familie mitversichern?
Ja. Die meisten Tarife bieten die Möglichkeit, Ehepartner und Kinder in einem gemeinsamen Vertrag abzusichern. TED prüft für Sie, welche Kombination Ihrem individuellen Schutzbedarf entspricht und dabei kosteneffizient bleibt.