Haus­rat­ver­si­che­rung

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Kategorie(n) Sachversicherung
Özgün Imren | Gründer & Geschäftsführer

Özgün Imren

Das wich­tigs­te in Kür­ze

  • Schutz vor Schä­den: Ihr Haus­rat ist gegen Feu­er, Was­ser­schä­den, Ein­bruch­dieb­stahl, Sturm und Hagel sowie Über­span­nungs­schä­den abge­si­chert.
  • Ver­si­che­rungs­sum­me: Ach­ten Sie dar­auf, den Wert Ihres Haus­rats rich­tig zu berech­nen, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.
  • Wert­sa­chen: Schmuck und wert­vol­le Gegen­stän­de sind in der Regel mit­ver­si­chert, jedoch nur bis zu einem bestimm­ten Betrag.
  • Zusatz­bau­stei­ne: Sie kön­nen Ihren Schutz mit Ele­men­tar­schä­den, Fahr­rad­klau­seln oder einer Glas­ver­si­che­rung erwei­tern, um auf Ihre per­sön­li­chen Bedürf­nis­se ein­zu­ge­hen.

Was ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung?

Stel­len Sie sich vor, ein Was­ser­scha­den setzt Ihre Möbel unter Was­ser oder ein Ein­bruch reißt ein gro­ßes Loch in Ihr Porte­mon­naie – da kann es schnell teu­er wer­den! Genau hier greift die Haus­rat­ver­si­che­rung. Sie sorgt dafür, dass Sie im Scha­dens­fall nicht allein auf den Kos­ten sit­zen blei­ben. Doch was genau umfasst die Haus­rat­ver­si­che­rung, und wie unter­schei­det sie sich von ande­ren Ver­si­che­run­gen? Las­sen Sie uns das ein­mal genau­er unter die Lupe neh­men.

Defi­ni­ti­on der Haus­rat­ver­si­che­rung

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung deckt alle beweg­li­chen Gegen­stän­de in Ihrem Haus­halt ab – das bedeu­tet: Möbel, elek­tro­ni­sche Gerä­te, Klei­dung, Bücher und vie­les mehr. Im Grun­de alles, was Sie in Ihrem Zuhau­se unter­brin­gen und bei einem Umzug mit­neh­men könn­ten, zählt zum Haus­rat. Kommt es durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel oder einen Ein­bruch zu einem Scha­den, ersetzt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Kos­ten, um die beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­de zum Neu­wert zu erset­zen.

Bei­spiel: Wird Ihr Fern­se­her bei einem Blitz­ein­schlag zer­stört, erstat­tet die Ver­si­che­rung die Kos­ten für einen neu­en Fern­se­her – und das, obwohl Ihr alter Fern­se­her viel­leicht schon eini­ge Jah­re auf dem Buckel hat­te.

Unter­schied zu ande­ren Ver­si­che­run­gen

Ein häu­fi­ger Irr­tum ist die Ver­wechs­lung der Haus­rat­ver­si­che­rung mit der Haft­pflicht- oder der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Der Unter­schied ist jedoch klar: Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die Sie ande­ren Per­so­nen oder deren Eigen­tum zufü­gen. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt hin­ge­gen die fes­te Struk­tur Ihres Hau­ses oder Ihrer Woh­nung – sprich Wän­de, Dach und fest ein­ge­bau­te Tei­le wie Hei­zun­gen. Die Haus­rat­ver­si­che­rung hin­ge­gen küm­mert sich aus­schließ­lich um den Schutz Ihrer per­sön­li­chen Gegen­stän­de im Haus.

Rele­van­te Begrif­fe erklä­ren: “Ver­si­che­rungs­ort”, “Haus­rat”, “Neu­wert”

Eini­ge wich­ti­ge Begrif­fe in der Haus­rat­ver­si­che­rung, die Sie ken­nen soll­ten, sind:

  • Ver­si­che­rungs­ort: Die­ser bezieht sich auf den Ort, an dem Ihr Haus­rat ver­si­chert ist, in der Regel Ihr Haupt­wohn­sitz. Schä­den außer­halb, wie im Urlaub oder bei einem Umzug, sind oft nur begrenzt oder gar nicht abge­deckt.
  • Haus­rat: Wie oben erwähnt, umfasst dies alle beweg­li­chen Gegen­stän­de in Ihrem Haus­halt. Dazu gehö­ren auch Wert­sa­chen wie Schmuck, aller­dings nur bis zu einem bestimm­ten Betrag.
  • Neu­wert: Der Neu­wert beschreibt den Betrag, den Sie benö­ti­gen, um einen beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stand durch einen neu­en gleich­wer­ti­gen zu erset­zen. Das bedeu­tet, Sie erhal­ten den Preis eines neu­en Sofas, auch wenn Ihr altes Sofa bereits eini­ge Jah­re alt war.

Gesetz­li­chen Rege­lun­gen und Ver­trags­grund­la­gen

Recht­lich ist der Abschluss einer Haus­rat­ver­si­che­rung kei­ne Pflicht, sie ist also frei­wil­lig. Aller­dings lohnt es sich, genau auf die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu ach­ten, da die­se regeln, wel­che Schä­den gedeckt sind und unter wel­chen Umstän­den die Ver­si­che­rung zah­len muss. Beson­ders wich­tig: Ach­ten Sie dar­auf, ob gro­be Fahr­läs­sig­keit aus­ge­schlos­sen ist. So zahlt die Ver­si­che­rung im schlimms­ten Fall auch dann, wenn Sie mal ver­se­hent­lich das Fens­ter offen las­sen.

Mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung sichern Sie sich und Ihre per­sön­li­chen Gegen­stän­de opti­mal ab – und sor­gen für ein gutes Gefühl im Fall der Fäl­le!

Wel­che Ver­si­che­run­gen gibt es …und wel­che davon brau­che ich über­haupt?

Wir unter­schei­den zwi­schen Pflicht­ver­si­che­run­gen (gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Ver­si­che­run­gen), die jeder abschlie­ßen muss und wei­te­ren wich­ti­gen Ver­si­che­run­gen, die Ihren Schutz ergän­zen und abhän­gig von Ihrer per­sön­li­chen Situa­ti­on sind.

Die gesetz­li­che Ren­te reicht nicht aus — Schlie­ßen Sie Ihre Ren­ten­lü­cke!

Die Ren­ten­lü­cke in Deutsch­land ist ein häu­fig unter­schätz­tes Risi­ko. Die gesetz­li­che Alters­ren­te allein wird vor­aus­sicht­lich nicht aus­rei­chen, um dei­nen Lebens­stan­dard im Ruhe­stand auf­recht­zu­er­hal­ten. Es ist daher rat­sam, zusätz­li­che Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die­se Lücke zu schlie­ßen und finan­zi­ell abge­si­chert zu sein.

Scha­den mel­den — schnell und ein­fach

Wich­tig ist, dass Sie uns den Scha­den­fall mög­lichst zeit­nah mel­den. In der Regel ver­lan­gen die Ver­si­che­rer eine Scha­den­mel­dung inner­halb von einer Woche ab Ein­tritt oder Kennt­nis­nah­me des Scha­dens. In eini­gen Spar­ten gel­ten abwei­chen­de Rege­lun­gen abhän­gig von der Ver­si­che­rungs­art.

Wel­che Schä­den deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung ab?

Wenn es um die Absi­che­rung Ihrer wert­vol­len Besitz­tü­mer geht, fragt man sich natür­lich: Wel­che Schä­den deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung eigent­lich ab? Die Ant­wort: eine gan­ze Men­ge! Vom klas­si­schen Ein­bruch bis hin zu Was­ser­schä­den – Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet Schutz für vie­le unan­ge­neh­me Über­ra­schun­gen des All­tags. Las­sen Sie uns die wich­tigs­ten Scha­dens­ar­ten durch­ge­hen, damit Sie genau wis­sen, was im Ernst­fall auf Sie zukommt.

Abde­ckung von Schä­den durch:

Feu­er

Ein Haus­brand ist wohl eines der schlimms­ten Sze­na­ri­en, die man sich vor­stel­len kann. Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung greift hier, wenn Ihr Haus­rat durch Feu­er, Brand oder auch Explo­sio­nen beschä­digt oder zer­stört wird. Das gilt übri­gens nicht nur, wenn das Feu­er durch einen Blitz oder einen Defekt aus­ge­löst wird, son­dern auch durch fahr­läs­si­ge Ursa­chen – etwa, wenn eine bren­nen­de Ker­ze umkippt.

Bei­spiel: Ihre Couch fängt durch eine umge­fal­le­ne Ker­ze Feu­er und wird kom­plett zer­stört. Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt Ihnen den Neu­preis, damit Sie sich eine neue Couch anschaf­fen kön­nen.

Lei­tungs­was­ser

Ein geplatz­tes Rohr oder eine defek­te Wasch­ma­schi­ne, die das gan­ze Bad über­flu­tet – Was­ser­schä­den pas­sie­ren schnel­ler, als man denkt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung springt ein, wenn Lei­tungs­was­ser aus Roh­ren aus­tritt und Schä­den an Ihrem Haus­rat ver­ur­sacht.

Bei­spiel: Ihr Par­kett­bo­den wird durch eine undich­te Was­ser­lei­tung beschä­digt. Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Aus­tausch des Bodens.

Sturm und Hagel

Auch Natur­ge­wal­ten wie Stür­me oder Hagel­schau­er sind abge­deckt. Wenn durch Sturm oder Hagel bei­spiels­wei­se Fens­ter oder Türen beschä­digt wer­den und Regen­was­ser in Ihre Woh­nung ein­dringt, ersetzt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Schä­den an Möbeln und ande­ren betrof­fe­nen Gegen­stän­den.

Bei­spiel: Bei einem schwe­ren Sturm flie­gen Dach­zie­gel her­un­ter und schla­gen Ihre Ter­ras­sen­tür ein. Der Regen ver­ur­sacht Schä­den an Ihrem Holz­bo­den. Die Haus­rat­ver­si­che­rung kommt für die Repa­ra­tu­ren auf.

Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus

Ein Ein­bruch ist nicht nur emo­tio­nal belas­tend, son­dern auch teu­er. Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung über­nimmt hier die Kos­ten für gestoh­le­ne Gegen­stän­de und zahlt sogar für die beschä­dig­te Woh­nungs­tür oder Fens­ter, die bei einem Ein­bruch zer­stört wur­den. Auch Van­da­lis­mus nach einem Ein­bruch, also mut­wil­li­ge Beschä­di­gun­gen, ist mit­ver­si­chert.

Bei­spiel: Ein Ein­bre­cher ver­schafft sich Zugang zu Ihrer Woh­nung und stiehlt Schmuck und Elek­tro­nik. Die Ver­si­che­rung ersetzt den Wert der gestoh­le­nen Gegen­stän­de und die Kos­ten für die Repa­ra­tur der auf­ge­bro­che­nen Tür.

Über­span­nungs­schä­den durch Blitz­schlag

Blitz­ein­schlä­ge sind sel­ten, aber wenn sie pas­sie­ren, kön­nen sie teu­re Schä­den an Ihren elek­tro­ni­schen Gerä­ten ver­ur­sa­chen. Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Über­span­nung ab, wenn der Blitz in Ihre Strom­lei­tung ein­schlägt und dadurch Gerä­te wie Fern­se­her oder Com­pu­ter beschä­digt wer­den.

Bei­spiel: Nach einem Gewit­ter funk­tio­niert Ihr Fern­se­her nicht mehr, da der Blitz einen Über­span­nungs­scha­den ver­ur­sacht hat. Die Ver­si­che­rung zahlt für die Neu­an­schaf­fung.

Bei­spiel­haf­te Scha­dens­fäl­le und Erklä­run­gen, wann die Ver­si­che­rung greift

Die Haus­rat­ver­si­che­rung greift immer dann, wenn der Scha­den durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis ver­ur­sacht wird, wie die oben beschrie­be­nen Feu­er, Was­ser, Sturm oder Ein­bruch. Wich­tig ist, dass der Scha­den „plötz­lich und unvor­her­seh­bar“ auf­tritt. Das bedeu­tet, dass nor­ma­le Abnut­zung oder Schä­den durch Fahr­läs­sig­keit (außer bei “gro­ber Fahr­läs­sig­keit”, falls dies im Ver­trag ver­ein­bart ist) in der Regel nicht ver­si­chert sind.

Typi­scher Scha­dens­fall: Sie kom­men aus dem Urlaub zurück und stel­len fest, dass ein Was­ser­scha­den durch einen Rohr­bruch Ihre Möbel beschä­digt hat. In die­sem Fall erstat­tet die Ver­si­che­rung die Kos­ten für die beschä­dig­ten Gegen­stän­de, die zum Haus­rat gehö­ren.

Gren­zen des Ver­si­che­rungs­schut­zes: Was ist nicht ver­si­chert?

So umfas­send der Schutz durch die Haus­rat­ver­si­che­rung auch ist, es gibt auch kla­re Gren­zen. Nicht ver­si­chert sind Schä­den durch absicht­li­ches Han­deln, Abnut­zung, oder ein­fa­che Unacht­sam­keit. Außer­dem gibt es oft Höchst­gren­zen für bestimm­te Gegen­stän­de, etwa Wert­sa­chen wie Bar­geld oder Schmuck, die nur bis zu einer bestimm­ten Sum­me abge­deckt sind. Auch Ele­men­tar­schä­den wie Erd­be­ben oder Über­schwem­mun­gen müs­sen in der Regel geson­dert abge­si­chert wer­den.

Mit die­sem Wis­sen sind Sie gut gerüs­tet, um die rich­ti­gen Ent­schei­dun­gen für Ihren Ver­si­che­rungs­schutz zu tref­fen und im Scha­dens­fall abge­si­chert zu sein!

Wer braucht eine Haus­rat­ver­si­che­rung?

Ob Sie in einer Miet­woh­nung woh­nen, ein Eigen­heim besit­zen oder in einer WG leben – eine Haus­rat­ver­si­che­rung kann für jeden sinn­voll sein, der sei­nen Besitz schüt­zen möch­te. Doch ist sie wirk­lich für jeden Haus­halt not­wen­dig? Schau­en wir uns genau­er an, wer beson­ders von einer Haus­rat­ver­si­che­rung pro­fi­tiert und wann sie sinn­voll ist.

Ziel­grup­pen: Mie­ter, Eigen­heim­be­sit­zer, Wohn­ge­mein­schaf­ten

  • Mie­ter: Wenn Sie in einer Miet­woh­nung leben, ist Ihr Haus­rat mög­li­cher­wei­se Ihr größ­tes Kapi­tal. Ob Möbel, Elek­tro­nik oder Klei­dung – alles, was Sie in Ihrer Woh­nung besit­zen, fällt unter den Schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung. Beson­ders sinn­voll ist sie, wenn Sie wert­vol­le Gegen­stän­de haben oder Ihr Haus­rat über die Jah­re stark gewach­sen ist.
  • Eigen­heim­be­sit­zer: Auch wenn Sie ein eige­nes Haus besit­zen, ist die Haus­rat­ver­si­che­rung unver­zicht­bar. Wäh­rend die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Schä­den am Haus selbst auf­kommt, schützt die Haus­rat­ver­si­che­rung Ihr per­sön­li­ches Eigen­tum im Haus, wie Möbel, Elek­tro­ge­rä­te oder teu­re Kunst­wer­ke.
  • Wohn­ge­mein­schaf­ten (WGs): In WGs kann eine Haus­rat­ver­si­che­rung eben­falls eine gute Idee sein. Beson­ders, wenn alle Mit­be­woh­ner teu­re Gegen­stän­de haben, die durch Feu­er, Ein­bruch oder Was­ser beschä­digt wer­den könn­ten, lohnt sich der gemein­sa­me Schutz.

Bewer­tung: Wann ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung sinn­voll?

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ist immer dann sinn­voll, wenn der Ersatz Ihres Haus­rats im Scha­dens­fall Ihre finan­zi­el­len Mit­tel über­stei­gen wür­de. Haben Sie sich viel­leicht gera­de neu ein­ge­rich­tet oder besit­zen Sie teu­re Elek­tro­nik? Dann kann ein Scha­dens­fall schnell zu einer hohen Belas­tung wer­den. Wenn Sie dage­gen nur weni­ge oder güns­ti­ge­re Gegen­stän­de haben, mag die Not­wen­dig­keit gerin­ger sein.

Bei­spie­le für ver­schie­de­ne Haus­halts­ty­pen und Risi­ken

  • Sin­gle in der ers­ten Woh­nung: Ihr Besitz beschränkt sich viel­leicht auf ein paar grund­le­gen­de Möbel und eine alte Couch. Hier wäre es viel­leicht weni­ger kri­tisch, falls ein Scha­den ent­steht. Trotz­dem kann selbst bei klei­ne­ren Schä­den (z. B. Was­ser­scha­den durch eine defek­te Wasch­ma­schi­ne) eine Haus­rat­ver­si­che­rung sinn­voll sein.
  • Fami­lie im Eigen­heim: Sie haben viel in Ihre Ein­rich­tung inves­tiert und besit­zen teu­re Möbel, Elek­tro­ge­rä­te und viel­leicht auch ein Home­of­fice mit wert­vol­ler Tech­nik? Hier könn­te ein Scha­dens­fall wie ein Feu­er oder ein Ein­bruch zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren.
  • WG mit teu­rer Elek­tro­nik: In Wohn­ge­mein­schaf­ten gibt es oft meh­re­re Fern­se­her, Com­pu­ter und teu­re Möbel. Ein Ein­bruch­dieb­stahl könn­te den Wert von meh­re­ren tau­send Euro umfas­sen. Eine Haus­rat­ver­si­che­rung wür­de hier für alle Betei­lig­ten Sinn machen.

Pra­xis­na­he Berech­nun­gen: „Was kos­tet es, wenn Sie Ihren Haus­rat erset­zen müss­ten?“

Las­sen Sie uns kurz über­le­gen: Wenn Sie Ihre gesam­te Woh­nungs­ein­rich­tung neu kau­fen müss­ten, was wür­de das kos­ten? Eine ein­fa­che Faust­re­gel besagt, dass pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che etwa 500 bis 1.000 Euro an Wert im Haus­rat ste­cken. Das heißt, für eine 80-Qua­drat­me­ter-Woh­nung könn­te der Wert des Haus­rats bei 40.000 bis 80.000 Euro lie­gen. Die­se Sum­men sind schwer aus der eige­nen Tasche zu erset­zen – und genau hier hilft die Haus­rat­ver­si­che­rung.

Wenn Sie sich also fra­gen, ob eine Haus­rat­ver­si­che­rung für Sie sinn­voll ist, lohnt es sich, kurz den Wert Ihres Haus­rats zu über­schla­gen. Bei den meis­ten Haus­hal­ten zeigt sich schnell: Der Schutz ist eine klu­ge Inves­ti­ti­on!

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Wie berech­ne ich den Wert mei­nes Haus­rats?

Bevor Sie eine Haus­rat­ver­si­che­rung abschlie­ßen, soll­ten Sie wis­sen, wie viel Ihr Haus­rat eigent­lich wert ist. Denn nur wenn Sie den Wert rea­lis­tisch ein­schät­zen, kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Ihre Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall auch wirk­lich aus­reicht. Eine zu nied­ri­ge Sum­me führt schnell zur Unter­ver­si­che­rung, und das möch­ten Sie ver­mei­den. Kei­ne Sor­ge, die Berech­nung ist ein­fa­cher, als Sie viel­leicht den­ken. Hier ist eine prak­ti­sche Anlei­tung, wie Sie den Wert Ihres Haus­rats rich­tig ermit­teln.

Anlei­tung zur Wert­ermitt­lung des Haus­rats

Die bes­te Metho­de, den Wert Ihres Haus­rats zu ermit­teln, ist es, eine detail­lier­te Lis­te aller Gegen­stän­de in Ihrem Haus­halt zu erstel­len. Gehen Sie dabei sys­te­ma­tisch Raum für Raum durch und notie­ren Sie, was sich in jedem Zim­mer befin­det. Den­ken Sie nicht nur an Möbel und Elek­tro­ge­rä­te, son­dern auch an Klei­dung, Geschirr, Bücher und Sport­ge­rä­te.

Bei­spiel: Wohn­zim­mer: Sofa, Fern­se­her, Bücher­re­gal, Tep­pich, Lam­pen usw. Küche: Küchen­ge­rä­te, Geschirr, Töp­fe, Besteck.

Berech­nen Sie anschlie­ßend, was es kos­ten wür­de, die­se Din­ge heu­te neu zu kau­fen – denn genau das ist der Neu­wert, den Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt.

Hilfs­mit­tel wie Wert­ermitt­lungs-Tabel­len oder Online-Rech­ner

Zum Glück müs­sen Sie die­se Berech­nung nicht kom­plett allei­ne machen. Vie­le Ver­si­che­run­gen bie­ten Wert­ermitt­lungs-Tabel­len oder Online-Rech­ner an, die Ihnen dabei hel­fen, den Wert Ihres Haus­rats schnell und bequem zu schät­zen. Ein Bei­spiel: Eine Faust­re­gel ist, dass Sie pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che etwa 500 bis 1.000 Euro an Haus­rat besit­zen. Für eine 80-Qua­drat­me­ter-Woh­nung ergibt sich so ein Richt­wert von 40.000 bis 80.000 Euro.

Tipp: Nut­zen Sie sol­che Tools, um sich eine ers­te Ein­schät­zung zu ver­schaf­fen, und ergän­zen Sie dann spe­zi­fi­sche Wer­te für beson­ders teu­re Gegen­stän­de wie Elek­tro­nik oder Schmuck.

Was pas­siert bei Unter­ver­si­che­rung und wie kann man sie ver­mei­den?

Eine Unter­ver­si­che­rung ent­steht, wenn der Wert Ihres Haus­rats höher ist als die Ver­si­che­rungs­sum­me, die Sie ange­ge­ben haben. Das Pro­blem? Im Scha­dens­fall ersetzt die Ver­si­che­rung dann nur einen Teil des tat­säch­li­chen Scha­dens. Wenn Sie zum Bei­spiel Haus­rat im Wert von 50.000 Euro haben, aber nur 25.000 Euro ver­si­chert sind, erhal­ten Sie im Ernst­fall auch nur 50 % des Scha­dens ersetzt.

Bei­spiel: Ihr Fern­se­her im Wert von 1.000 Euro wird bei einem Ein­bruch gestoh­len. Bei einer Unter­ver­si­che­rung zahlt die Ver­si­che­rung nur 500 Euro – ärger­lich, oder?

Rele­vanz des “Unter­ver­si­che­rungs­ver­zichts”

Um das zu ver­mei­den, soll­ten Sie auf den soge­nann­ten Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ach­ten. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten Tari­fe an, die die­sen Ver­zicht beinhal­ten. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung auch dann den vol­len Scha­den ersetzt, wenn der Wert Ihres Haus­rats höher ist, als ursprüng­lich ange­ge­ben. Ein wei­te­rer Vor­teil: Sie müs­sen sich kei­ne Sor­gen machen, wenn Ihr Haus­rat mit der Zeit wert­vol­ler wird, weil Sie neue Möbel oder teu­re Elek­tro­nik anschaf­fen.

Fazit: Eine genaue Wert­ermitt­lung Ihres Haus­rats ist der ers­te Schritt zu einer pas­sen­den Ver­si­che­rungs­sum­me. Nut­zen Sie Hilfs­mit­tel wie Tabel­len oder Rech­ner, um sich abzu­si­chern, und ver­mei­den Sie Unter­ver­si­che­rung durch den Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht – so sind Sie auf der siche­ren Sei­te!

Wich­ti­ge Ver­trags­de­tails und Tarif­op­tio­nen

Wenn Sie sich für eine Haus­rat­ver­si­che­rung ent­schei­den, soll­ten Sie die Ver­trags­de­tails und die ver­schie­de­nen Tarif­op­tio­nen genau prü­fen. Nicht alle Tari­fe bie­ten den­sel­ben Schutz, und es gibt eini­ge wich­ti­ge Punk­te, die Sie unbe­dingt beach­ten soll­ten, um im Ernst­fall opti­mal abge­si­chert zu sein. Hier sind die wich­tigs­ten Leis­tun­gen und Zusatz­op­tio­nen, auf die Sie ach­ten soll­ten.

Not­wen­di­ge Leis­tun­gen: Gro­be Fahr­läs­sig­keit, Über­span­nungs­schä­den, Dieb­stahl­schutz

Es gibt eini­ge Leis­tun­gen, die in jedem guten Hausrat­ta­rif ent­hal­ten sein soll­ten:

  • Gro­be Fahr­läs­sig­keit: Stel­len Sie sicher, dass Ihre Ver­si­che­rung auf die soge­nann­te Ein­re­de der gro­ben Fahr­läs­sig­keit ver­zich­tet. Das bedeu­tet, dass sie auch dann zahlt, wenn Sie mal ver­se­hent­lich die Ter­ras­sen­tür offen gelas­sen haben und ein Ein­bre­cher hin­ein­ge­langt.
  • Über­span­nungs­schä­den: Gera­de bei Gewit­tern kommt es immer wie­der zu Über­span­nungs­schä­den durch Blitz­schlä­ge. Ach­ten Sie dar­auf, dass die­se Schä­den abge­deckt sind, damit Ihre teu­re Elek­tro­nik im Fal­le eines Kurz­schlus­ses ersetzt wird.
  • Dieb­stahl­schutz: Natür­lich soll­te Ihre Ver­si­che­rung auch Dieb­stahl abde­cken, egal ob Ein­bruch oder räu­be­ri­scher Dieb­stahl, bei dem der Täter mit Gewalt vor­geht. Hier ist es wich­tig, die Deckungs­sum­me für Wert­sa­chen wie Schmuck oder Bar­geld zu prü­fen.

Zusatz­bau­stei­ne: Ele­men­tar­schä­den, Fahr­rad­klau­sel, Glas­ver­si­che­rung

Neben den Stan­dard­leis­tun­gen kön­nen Sie Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung mit ver­schie­de­nen Zusatz­bau­stei­nen erwei­tern:

  • Ele­men­tar­schä­den: Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben oder Erd­rut­sche sind nicht auto­ma­tisch ver­si­chert. Wenn Sie in einem gefähr­de­ten Gebiet woh­nen, lohnt sich die­ser Zusatz­bau­stein, auch wenn er die Ver­si­che­rung teu­rer macht.
  • Fahr­rad­klau­sel: Ihr Fahr­rad ist in der Haus­rat­ver­si­che­rung nur dann gegen Dieb­stahl geschützt, wenn es in Ihrer Woh­nung oder im Kel­ler steht. Möch­ten Sie es auch im Frei­en absi­chern, brau­chen Sie eine spe­zi­el­le Fahr­rad­klau­sel.
  • Glas­ver­si­che­rung: Besit­zen Sie teu­re Glas­ele­men­te wie gro­ße Fens­ter, Glas­tü­ren oder viel­leicht sogar ein Win­ter­gar­ten, könn­te eine Glas­ver­si­che­rung sinn­voll sein, um sich gegen teu­re Schä­den abzu­si­chern.

Vor- und Nach­tei­le ver­schie­de­ner Tarif­op­tio­nen

Ver­schie­de­ne Tarif­op­tio­nen bie­ten unter­schied­lich viel Schutz, aber auch unter­schied­li­che Kos­ten. Ein Basis­ta­rif deckt zwar die Grund­ri­si­ken ab, bie­tet aber oft kei­nen Schutz bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder für teu­re Wert­sa­chen. Pre­mi­um-Tari­fe hin­ge­gen bie­ten eine umfang­rei­che Absi­che­rung, sind aber auch ent­spre­chend teu­rer. Der Vor­teil eines umfas­sen­den Tarifs ist der hohe Schutz bei nahe­zu allen Even­tua­li­tä­ten, der Nach­teil die höhe­ren monat­li­chen Kos­ten.

Wie wählt man die pas­sen­de Ver­si­che­rungs­sum­me?

Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te immer so gewählt wer­den, dass sie dem Neu­wert Ihres Haus­rats ent­spricht. Eine ein­fa­che Metho­de ist, den Wert Ihres Haus­rats pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che zu berech­nen (Richt­wert: 500 bis 1.000 Euro pro m²). Wenn Sie sich unsi­cher sind, nut­zen Sie Online-Rech­ner oder die Mög­lich­keit des Unter­ver­si­che­rungs­ver­zichts, den vie­le Ver­si­che­rer anbie­ten. So gehen Sie auf Num­mer sicher, dass im Scha­dens­fall der gesam­te Wert Ihres Haus­rats ersetzt wird, ohne dass Sie finan­zi­ell benach­tei­ligt wer­den.

Die rich­ti­ge Tarif­wahl ist ent­schei­dend, um nicht nur gut ver­si­chert zu sein, son­dern auch den pas­sen­den Schutz für Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se zu haben!

Was tun im Scha­dens­fall?

Ein Scha­dens­fall ist oft stres­sig und mit vie­len Fra­gen ver­bun­den: Was tun bei einem Ein­bruch oder einem Was­ser­scha­den? Wie gehe ich mit der Ver­si­che­rung um? Kei­ne Sor­ge – mit der rich­ti­gen Vor­ge­hens­wei­se sichern Sie sich schnell und unkom­pli­ziert Ihre Ansprü­che. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anlei­tung, die Ihnen hilft, im Scha­dens­fall alles rich­tig zu machen.

Schritt-für-Schritt-Anlei­tung: Ver­hal­ten nach einem Scha­dens­fall

  1. Scha­den sofort sichern: Ver­hin­dern Sie, dass der Scha­den grö­ßer wird. Bei einem Was­ser­scha­den bei­spiels­wei­se soll­ten Sie das Was­ser abstel­len und Möbel hoch­stel­len.
  2. Scha­den doku­men­tie­ren: Machen Sie Fotos vom Scha­den, bevor Sie etwas ver­än­dern. Die­se Bewei­se sind wich­tig für Ihre Ver­si­che­rung.
  3. Poli­zei infor­mie­ren: Bei Ein­bruch oder Van­da­lis­mus ist es zwin­gend erfor­der­lich, die Poli­zei ein­zu­schal­ten und eine Anzei­ge zu erstat­ten. Die Ver­si­che­rung wird die poli­zei­li­che Bestä­ti­gung benö­ti­gen.
  4. Scha­den mel­den: Set­zen Sie sich umge­hend mit Ihrer Ver­si­che­rung in Ver­bin­dung. Dies kann tele­fo­nisch oder online erfol­gen, je nach­dem, wie Ihr Ver­si­che­rer den Kon­takt bevor­zugt.
  5. Scha­dens­gut­ach­ten abwar­ten: Man­che Ver­si­che­rer schi­cken einen Gut­ach­ter vor­bei, um den Scha­den zu bewer­ten. Füh­ren Sie kei­ne grö­ße­ren Repa­ra­tu­ren durch, bevor der Gut­ach­ter da war.

Was tun bei Ein­bruch, Was­ser­scha­den, Feu­er etc.?

  • Ein­bruch: Ver­stän­di­gen Sie sofort die Poli­zei, sichern Sie die Spu­ren und mel­den Sie den Ein­bruch Ihrer Ver­si­che­rung. Hal­ten Sie die Lis­te der gestoh­le­nen Gegen­stän­de bereit.
  • Was­ser­scha­den: Dre­hen Sie das Was­ser ab, doku­men­tie­ren Sie die Schä­den und benach­rich­ti­gen Sie den Ver­mie­ter, falls Sie zur Mie­te woh­nen. Infor­mie­ren Sie dann Ihre Ver­si­che­rung.
  • Feu­er: Wenn das Feu­er gelöscht ist, soll­ten Sie Ihre Ver­si­che­rung und even­tu­ell die Feu­er­wehr hin­zu­zie­hen, um den Scha­den zu doku­men­tie­ren. Auch hier gilt: Erst han­deln, wenn die Ver­si­che­rung das Go gibt.

Doku­men­ta­ti­on und Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Ver­si­che­rung

Eine voll­stän­di­ge Doku­men­ta­ti­on ist das A und O. Machen Sie detail­lier­te Fotos und füh­ren Sie eine Lis­te der beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­de. Geben Sie der Ver­si­che­rung genaue Infor­ma­tio­nen: Wann ist der Scha­den auf­ge­tre­ten, was wur­de beschä­digt und wie hoch schät­zen Sie den Scha­den ein? Je prä­zi­ser Ihre Anga­ben, des­to schnel­ler wird der Scha­den regu­liert.

Tipp: Ver­wen­den Sie eine Vor­la­ge für Scha­dens­mel­dun­gen, die vie­le Ver­si­che­run­gen zur Ver­fü­gung stel­len. Das hilft Ihnen, kei­ne wich­ti­gen Details zu ver­ges­sen.

Typi­sche Feh­ler ver­mei­den (z. B. fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Scha­dens­mel­dung)

  • Zu lan­ge war­ten: Mel­den Sie den Scha­den immer so schnell wie mög­lich. Vie­le Ver­si­che­run­gen haben Fris­ten, die Sie ein­hal­ten müs­sen.
  • Fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben: Sei­en Sie bei der Scha­dens­mel­dung so genau wie mög­lich. Feh­ler oder Lücken in der Beschrei­bung kön­nen dazu füh­ren, dass die Ver­si­che­rung die Zah­lung ver­zö­gert oder ablehnt.
  • Schä­den vor dem Gut­ach­ten behe­ben: Auch wenn es schwer­fällt – war­ten Sie auf die Frei­ga­be der Ver­si­che­rung, bevor Sie grö­ße­re Repa­ra­tu­ren durch­füh­ren. Aus­nah­me: Not­maß­nah­men wie das Abstel­len des Was­sers.

Mit die­ser Vor­ge­hens­wei­se kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Ihr Scha­den schnell und kor­rekt abge­wi­ckelt wird, ohne unnö­ti­ge Ver­zö­ge­run­gen.

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Son­der­fäl­le und beson­de­re Situa­tio­nen

Manch­mal gibt es Situa­tio­nen, in denen die Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung nicht aus­reicht oder spe­zi­el­le Anpas­sun­gen benö­tigt. Ob bei einem Umzug, der Ver­si­che­rung von Wert­sa­chen oder beson­de­ren Lebens­um­stän­den – Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung kann in vie­len Fäl­len erwei­tert oder ange­passt wer­den. Hier erfah­ren Sie, was in Son­der­fäl­len zu beach­ten ist.

Was pas­siert bei Umzug oder Zweit­wohn­sitz?

Ein Umzug ist auf­re­gend, kann aber auch Fra­gen bezüg­lich Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung auf­wer­fen. Die gute Nach­richt: Vie­le Ver­si­che­run­gen decken den Haus­rat wäh­rend des Umzugs mit ab. Das bedeu­tet, dass Ihre Gegen­stän­de sowohl in der alten als auch in der neu­en Woh­nung geschützt sind, solan­ge der Umzug nicht län­ger als zwei Mona­te dau­ert.

Wenn Sie einen Zweit­wohn­sitz haben, müs­sen Sie die­sen in der Regel sepa­rat ver­si­chern. Eini­ge Tari­fe bie­ten jedoch eine Außen­ver­si­che­rung, die bestimm­te Gegen­stän­de auch an einem zwei­ten Wohn­sitz absi­chert. Hier lohnt sich ein Blick in die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen.

Ver­si­che­rung von Wert­sa­chen (Schmuck, Kunst, Anti­qui­tä­ten)

Wert­sa­chen wie Schmuck, Kunst­wer­ke oder Anti­qui­tä­ten stel­len oft eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar, da sie nur bis zu einer bestimm­ten Sum­me ver­si­chert sind. Die­se Deckungs­gren­ze liegt je nach Tarif meist bei 20 bis 30 % der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. Wenn Ihr Haus­rat beson­ders wert­vol­le Gegen­stän­de ent­hält, soll­ten Sie mit Ihrer Ver­si­che­rung spre­chen und gege­be­nen­falls eine Erwei­te­rung des Schut­zes ver­ein­ba­ren. Beson­ders teu­re Stü­cke wie wert­vol­ler Schmuck oder Kunst­wer­ke soll­ten Sie in einem Tre­sor auf­be­wah­ren, um den Ver­si­che­rungs­schutz nicht zu gefähr­den.

Schutz von Gegen­stän­den im Aus­land (Urlaubs­rei­sen, Außen­ver­si­che­rung)

Auch wenn Sie im Urlaub sind, kann Ihr Haus­rat ver­si­chert sein. Vie­le Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten eine soge­nann­te Außen­ver­si­che­rung, die auch im Aus­land greift. Die­se deckt oft Gegen­stän­de wie Lap­tops, Kame­ras oder Schmuck ab, wenn die­se zum Bei­spiel im Hotel­zim­mer gestoh­len wer­den. Meist gilt die­ser Schutz jedoch nur für einen begrenz­ten Zeit­raum (oft drei Mona­te) und in begrenz­ter Höhe. Ach­ten Sie dar­auf, ob Ihr Tarif die­se Leis­tung umfasst, oder schlie­ßen Sie bei Bedarf eine spe­zi­el­le Rei­se­ver­si­che­rung ab.

Haus­rat­ver­si­che­rung für spe­zi­el­le Lebens­um­stän­de (Stu­den­ten, Senio­ren, Per­so­nen mit Home­of­fice)

  • Stu­den­ten: Gute Nach­rich­ten für Stu­den­ten – wenn Sie noch bei Ihren Eltern gemel­det sind, sind Ihre Gegen­stän­de oft über die elter­li­che Haus­rat­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert. Dies gilt jedoch nur für den übli­chen Haus­rat, teu­re tech­ni­sche Gerä­te oder Fahr­rä­der sind oft aus­ge­schlos­sen. Ein eigen­stän­di­ger Ver­trag könn­te sich loh­nen, wenn Sie teu­re­re Gegen­stän­de besit­zen.
  • Senio­ren: Älte­re Men­schen soll­ten ihre Ver­si­che­rung regel­mä­ßig prü­fen, beson­ders wenn der Wert des Haus­rats im Lau­fe der Jah­re gestie­gen ist. Ein regel­mä­ßi­ges Update der Ver­si­che­rungs­sum­me sorgt dafür, dass Sie nicht unter­ver­si­chert sind.
  • Per­so­nen mit Home­of­fice: Wer von zu Hau­se aus arbei­tet, hat oft teu­re tech­ni­sche Aus­rüs­tung wie Com­pu­ter, Dru­cker oder spe­zi­el­le Soft­ware. Die­se Gerä­te soll­ten in Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung auf­ge­führt wer­den, um im Scha­dens­fall abge­si­chert zu sein. Man­che Tari­fe bie­ten spe­zi­el­le Home­of­fice-Klau­seln an, die genau auf die­se Bedürf­nis­se zuge­schnit­ten sind.

Mit die­sen Infor­ma­tio­nen sind Sie auch in Son­der­fäl­len gut abge­si­chert und kön­nen Ihren Ver­si­che­rungs­schutz opti­mal an Ihre Lebens­si­tua­ti­on anpas­sen.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Haus­rat­ver­si­che­rung (FAQ)

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt alle beweg­li­chen Gegen­stän­de in Ihrem Haus­halt ab. Dazu zäh­len Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, Klei­dung, Geschirr, aber auch Wert­sa­chen wie Schmuck und Kunst­wer­ke – in der Regel bis zu einem bestimm­ten Betrag. Die Ver­si­che­rung greift bei Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel, Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus. Außer­dem sind auch Über­span­nungs­schä­den durch Blitz­schlag abge­deckt.

Ja, auch als Mie­ter ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung sinn­voll. Ihre Miet­woh­nung ent­hält sicher­lich vie­le wert­vol­le Gegen­stän­de, die Sie schüt­zen möch­ten, z. B. Möbel, Tech­nik und Klei­dung. Soll­te es zu einem Was­ser­scha­den oder Ein­bruch kom­men, müs­sen Sie den Ver­lust selbst tra­gen, wenn Sie kei­ne Ver­si­che­rung haben. Die Gebäu­de­ver­si­che­rung des Ver­mie­ters deckt nur die bau­li­chen Schä­den am Gebäu­de ab, nicht Ihren per­sön­li­chen Besitz.

Vie­le Tari­fe bie­ten einen Ver­zicht auf die Ein­re­de der gro­ben Fahr­läs­sig­keit an. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung auch dann zahlt, wenn Sie zum Bei­spiel ver­se­hent­lich ein Fens­ter offen­las­sen und es zu einem Ein­bruch kommt. Ohne die­sen Ver­zicht könn­te die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall die Zah­lung kür­zen oder kom­plett ableh­nen. Ach­ten Sie daher dar­auf, dass die­ser Punkt in Ihrem Ver­trag ent­hal­ten ist.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te dem Neu­wert Ihres gesam­ten Haus­rats ent­spre­chen. Ein Richt­wert ist, dass pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che etwa 500 bis 1.000 Euro an Wert vor­han­den sind. Bei einer 80-Qua­drat­me­ter-Woh­nung wären das also zwi­schen 40.000 und 80.000 Euro. Nut­zen Sie Online-Rech­ner oder Wert­ermitt­lungs-Tabel­len, um eine genaue Sum­me zu ermit­teln. So ver­mei­den Sie im Scha­dens­fall eine Unter­ver­si­che­rung.

Ja, Wert­sa­chen wie Schmuck, Bar­geld oder Kunst­wer­ke sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert, aller­dings meist nur bis zu einer bestimm­ten Deckungs­gren­ze, die etwa 20 bis 30 % der Ver­si­che­rungs­sum­me beträgt. Wenn Sie beson­ders wert­vol­le Gegen­stän­de besit­zen, soll­ten Sie prü­fen, ob die Stan­dard­ver­si­che­rungs­sum­me aus­reicht oder ob eine sepa­ra­te Zusatz­ver­si­che­rung not­wen­dig ist.

Ja, vie­le Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten eine soge­nann­te Außen­ver­si­che­rung an, die Ihre per­sön­li­chen Gegen­stän­de auch im Aus­land schützt, etwa wenn Ihr Gepäck im Hotel­zim­mer gestoh­len wird. Der Ver­si­che­rungs­schutz ist aller­dings zeit­lich und in der Höhe begrenzt, meist auf drei Mona­te und eine bestimm­te Sum­me. Prü­fen Sie, ob Ihr Tarif die­sen Schutz bie­tet oder ob Sie zusätz­li­che Absi­che­run­gen für Rei­sen benö­ti­gen.

Fazit & Emp­feh­lung

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet Ihnen umfas­sen­den Schutz für Ihre beweg­li­chen Gegen­stän­de in den eige­nen vier Wän­den. Ob Feu­er, Was­ser­scha­den, Ein­bruch oder Sturm­schä­den – Ihr Haus­rat ist gegen eine Viel­zahl von Risi­ken abge­si­chert. Beson­ders wich­tig sind dabei der Schutz bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit und der Dieb­stahl­schutz. Zusatz­bau­stei­ne wie der Schutz von Fahr­rä­dern oder Ele­men­tar­schä­den machen den Ver­si­che­rungs­schutz noch indi­vi­du­el­ler. Mit der rich­ti­gen Ver­si­che­rungs­sum­me ver­mei­den Sie außer­dem das Risi­ko einer Unter­ver­si­che­rung.

Hand­lungs­emp­feh­lun­gen

Wenn der Wert Ihres Haus­rats den Betrag über­steigt, den Sie im Scha­dens­fall pro­blem­los aus eige­ner Tasche erset­zen könn­ten, soll­ten Sie sich unbe­dingt für eine Haus­rat­ver­si­che­rung ent­schei­den. Den­ken Sie dabei an alle wich­ti­gen Zusatz­bau­stei­ne, die auf Ihre Lebens­si­tua­ti­on pas­sen, und ach­ten Sie auf den Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht. Nut­zen Sie Online-Rech­ner oder las­sen Sie sich bera­ten, um den rich­ti­gen Tarif für Ihren Bedarf zu fin­den.

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