Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

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Kategorie(n) Existenzschutz
Özgün Imren | Gründer & Geschäftsführer

Özgün Imren

Das wich­tigs­te in Kür­ze

  • Absi­che­rung bei Dienst­un­fä­hig­keit: Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schließt die finan­zi­el­le Lücke, wenn Sie auf­grund gesund­heit­li­cher Pro­ble­me Ihren Dienst nicht mehr aus­üben kön­nen und das Ruhe­ge­halt nicht aus­reicht.
  • Wich­ti­ge Ziel­grup­pe: Beson­ders rele­vant ist die­se Ver­si­che­rung für Berufs­an­fän­ger, Beam­te auf Pro­be und Beam­te auf Wider­ruf, da sie in den ers­ten Dienst­jah­ren meist kei­nen Anspruch auf Ruhe­ge­halt haben.
  • Ech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel: Ach­ten Sie dar­auf, dass Ihre Ver­si­che­rung eine ech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel ent­hält, um im Ernst­fall ohne zusätz­li­che Hür­den eine Ren­te zu erhal­ten.
  • Kos­ten-Nut­zen-Ver­hält­nis: Die Ver­si­che­rung ist eine sinn­vol­le Inves­ti­ti­on, die Sie vor uner­war­te­ten finan­zi­el­len Eng­päs­sen schützt und Ihren Lebens­stan­dard auch im Fall einer Dienst­un­fä­hig­keit sichert.

Was ist eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Stel­len Sie sich vor, Sie sind Beam­ter und aus gesund­heit­li­chen Grün­den plötz­lich nicht mehr in der Lage, Ihren Dienst aus­zu­üben. Was pas­siert dann? Hier kommt die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ins Spiel. Sie ist nicht nur ein Schutz­en­gel für Ihre finan­zi­el­le Absi­che­rung, son­dern auch eine wich­ti­ge Ergän­zung zu den Leis­tun­gen Ihres Dienst­herrn. Doch was genau steckt hin­ter die­ser Ver­si­che­rung? Las­sen Sie uns das genau­er beleuch­ten.

Defi­ni­ti­on und Funk­ti­ons­wei­se

Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist im Grun­de eine spe­zi­el­le Form der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, die spe­zi­ell auf die Bedürf­nis­se von Beam­ten zuge­schnit­ten ist. Der Unter­schied liegt in der soge­nann­ten Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel. Die­se Klau­sel sorgt dafür, dass die Ver­si­che­rung ein­springt, sobald Sie dienst­un­fä­hig wer­den – und das unab­hän­gig davon, ob Sie noch teil­wei­se berufs­fä­hig sind oder nicht.

Wie funk­tio­niert das? Sobald ein Amts­arzt die Dienst­un­fä­hig­keit fest­stellt, zahlt die Ver­si­che­rung eine monat­li­che Ren­te, die Sie finan­zi­ell absi­chert. Die­se Ren­te ersetzt im bes­ten Fall Ihr Ein­kom­men und ermög­licht es Ihnen, Ihren Lebens­stan­dard auf­recht­zu­er­hal­ten, selbst wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr aus­üben kön­nen.

War­um ist sie wich­tig?

Jetzt fra­gen Sie sich viel­leicht: „Brau­che ich das wirk­lich?“ Die Ant­wort ist ja – vor allem, wenn Sie sich noch in der Anfangs­pha­se Ihrer Beam­ten­lauf­bahn befin­den.

Rele­vanz für Beam­te und den Exis­tenz­schutz

Beson­ders für Beam­te auf Pro­be oder Wider­ruf ist die­se Ver­si­che­rung ein Muss. In den ers­ten Jah­ren Ihres Diens­tes sind Sie näm­lich nur mini­mal abge­si­chert. Soll­ten Sie in die­ser Zeit dienst­un­fä­hig wer­den, ste­hen Sie finan­zi­ell oft mit lee­ren Hän­den da.

Hier springt die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ein und sichert Sie ab. Aber auch für Beam­te auf Lebens­zeit ist sie wich­tig, da das Ruhe­ge­halt in den ers­ten Dienst­jah­ren noch recht nied­rig aus­fal­len kann. Die Ver­si­che­rung schließt die­se Lücke und sorgt dafür, dass Sie sich kei­ne Sor­gen um Ihre finan­zi­el­le Zukunft machen müs­sen.

Kurz gesagt: Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist Ihre finan­zi­el­le Sicher­heits­lei­ne, die Sie unbe­dingt haben soll­ten, um für den Fall der Fäl­le vor­be­rei­tet zu sein.

Wel­che Ver­si­che­run­gen gibt es …und wel­che davon brau­che ich über­haupt?

Wir unter­schei­den zwi­schen Pflicht­ver­si­che­run­gen (gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Ver­si­che­run­gen), die jeder abschlie­ßen muss und wei­te­ren wich­ti­gen Ver­si­che­run­gen, die Ihren Schutz ergän­zen und abhän­gig von Ihrer per­sön­li­chen Situa­ti­on sind.

Die gesetz­li­che Ren­te reicht nicht aus — Schlie­ßen Sie Ihre Ren­ten­lü­cke!

Die Ren­ten­lü­cke in Deutsch­land ist ein häu­fig unter­schätz­tes Risi­ko. Die gesetz­li­che Alters­ren­te allein wird vor­aus­sicht­lich nicht aus­rei­chen, um dei­nen Lebens­stan­dard im Ruhe­stand auf­recht­zu­er­hal­ten. Es ist daher rat­sam, zusätz­li­che Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die­se Lücke zu schlie­ßen und finan­zi­ell abge­si­chert zu sein.

Scha­den mel­den — schnell und ein­fach

Wich­tig ist, dass Sie uns den Scha­den­fall mög­lichst zeit­nah mel­den. In der Regel ver­lan­gen die Ver­si­che­rer eine Scha­den­mel­dung inner­halb von einer Woche ab Ein­tritt oder Kennt­nis­nah­me des Scha­dens. In eini­gen Spar­ten gel­ten abwei­chen­de Rege­lun­gen abhän­gig von der Ver­si­che­rungs­art.

Was bedeu­tet Dienst­un­fä­hig­keit?

Dienst­un­fä­hig­keit bedeu­tet, dass ein Beam­ter aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr in der Lage ist, sei­ne dienst­li­chen Pflich­ten zu erfül­len. Die­se Ein­schät­zung trifft nicht der Beam­te selbst oder sein Arzt, son­dern ein Amts­arzt. Wenn die­ser fest­stellt, dass Sie dau­er­haft nicht mehr in der Lage sind, Ihre Auf­ga­ben zu erfül­len, wer­den Sie als dienst­un­fä­hig ein­ge­stuft.

Unter­schie­de zwi­schen Dienst­un­fä­hig­keit und Berufs­un­fä­hig­keit

Es gibt einen wesent­li­chen Unter­schied zwi­schen Dienst­un­fä­hig­keit und Berufs­un­fä­hig­keit. Wäh­rend bei der Berufs­un­fä­hig­keit geprüft wird, ob Sie in Ihrem aktu­el­len Beruf noch zu min­des­tens 50 % arbei­ten kön­nen, geht es bei der Dienst­un­fä­hig­keit dar­um, ob Sie Ihren Dienst als Beam­ter über­haupt noch aus­füh­ren kön­nen. Das bedeu­tet, dass Sie theo­re­tisch als berufs­fä­hig gel­ten könn­ten, aber auf­grund spe­zi­fi­scher Anfor­de­run­gen des Beam­ten­sta­tus’ den­noch dienst­un­fä­hig sein kön­nen. Ein gutes Bei­spiel dafür ist ein Poli­zist, der viel­leicht noch arbei­ten könn­te, aber auf­grund einer Ver­let­zung kei­nen Außen­dienst mehr machen kann. Er wür­de dann als dienst­un­fä­hig ein­ge­stuft, obwohl er nicht per se berufs­un­fä­hig ist.

Recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen

Bei der Dienst­un­fä­hig­keit spie­len recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen eine wich­ti­ge Rol­le, denn je nach Sta­tus und Dienst­herrn gel­ten unter­schied­li­che Regeln.

Gesetz­li­che Grund­la­gen für Bun­des­be­am­te vs. Lan­des­be­am­te

Die gesetz­li­che Grund­la­ge für Bun­des­be­am­te ist im Bun­des­be­am­ten­ge­setz (BBG) gere­gelt. Die­ses Gesetz legt die Bedin­gun­gen fest, unter denen ein Bun­des­be­am­ter als dienst­un­fä­hig gilt und wel­che Ansprü­che er im Fal­le einer Dienst­un­fä­hig­keit hat.

Für Lan­des­be­am­te gel­ten dage­gen die Rege­lun­gen des Beam­ten­sta­tus­ge­set­zes (BeamtStG), ergänzt durch spe­zi­fi­sche Rege­lun­gen in den jewei­li­gen Lan­des­be­am­ten­ge­set­zen. Die­se Rege­lun­gen kön­nen von Bun­des­land zu Bun­des­land unter­schied­lich sein. Ein Leh­rer in Bay­ern könn­te also ande­ren Bestim­mun­gen unter­lie­gen als ein Leh­rer in Nord­rhein-West­fa­len.

Es ist daher wich­tig, genau zu wis­sen, wel­che gesetz­li­chen Grund­la­gen für Sie per­sön­lich gel­ten, um Ihre Dienst­un­fä­hig­keit rich­tig ein­schät­zen zu kön­nen und die ent­spre­chen­den Vor­sor­ge­maß­nah­men zu tref­fen.

Häu­fi­ge Ursa­chen für Dienst­un­fä­hig­keit

Dienst­un­fä­hig­keit kann vie­le Ursa­chen haben, und oft sind sie schwer vor­her­seh­bar.

Phy­si­sche und psy­chi­sche Erkran­kun­gen

Die häu­figs­ten Ursa­chen für Dienst­un­fä­hig­keit bei Beam­ten sind heut­zu­ta­ge nicht mehr nur phy­si­sche Erkran­kun­gen, son­dern ver­mehrt auch psy­chi­sche Belas­tun­gen.

Phy­si­sche Erkran­kun­gen wie Rücken­lei­den, Herz-Kreis­lauf-Pro­ble­me oder chro­ni­sche Erkran­kun­gen wie Dia­be­tes kön­nen dazu füh­ren, dass Sie Ihren Dienst nicht mehr aus­füh­ren kön­nen. Beson­ders im Poli­zei­dienst oder bei Leh­rern, die kör­per­lich und men­tal stark bean­sprucht wer­den, sind sol­che Erkran­kun­gen kei­ne Sel­ten­heit.

Auf der ande­ren Sei­te sind psy­chi­sche Erkran­kun­gen wie Depres­sio­nen, Burn­out oder Angst­stö­run­gen auf dem Vor­marsch. Die­se Erkran­kun­gen sind oft schwe­rer zu dia­gnos­ti­zie­ren und ent­wi­ckeln sich schlei­chend, kön­nen aber eben­so zu einer dau­er­haf­ten Dienst­un­fä­hig­keit füh­ren.

In der heu­ti­gen Arbeits­welt ist es daher ent­schei­dend, sich nicht nur gegen die offen­sicht­li­chen Risi­ken abzu­si­chern, son­dern auch die psy­chi­sche Gesund­heit im Blick zu behal­ten.

Zusam­men­ge­fasst: Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist Ihr Ret­tungs­an­ker in schwie­ri­gen Zei­ten. Sie schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen einer Dienst­un­fä­hig­keit, egal ob die­se durch phy­si­sche oder psy­chi­sche Erkran­kun­gen ver­ur­sacht wird. Als Beam­ter soll­ten Sie sich früh­zei­tig mit den gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ver­traut machen und die rich­ti­gen Vor­sor­ge­maß­nah­men tref­fen, um im Ernst­fall abge­si­chert zu sein.

Leis­tun­gen des Dienst­herrn bei Dienst­un­fä­hig­keit

Wenn Sie als Beam­ter dienst­un­fä­hig wer­den, stellt sich die Fra­ge, wie es finan­zi­ell wei­ter­geht. Der Dienst­herr hat in sol­chen Fäl­len eine gewis­se Für­sor­ge­pflicht und zahlt unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ein Ruhe­ge­halt. Doch das ist nicht für jeden Beam­ten gleich. Las­sen Sie uns genau­er dar­auf ein­ge­hen, was Sie im Ernst­fall erwar­ten kön­nen und wel­che Unter­schie­de es je nach Ihrem Beam­ten­sta­tus gibt.

Ruhe­ge­halt

Das Ruhe­ge­halt ist im Prin­zip das „Pen­si­ons­äqui­va­lent“ für Beam­te. Wenn Sie dienst­un­fä­hig wer­den und Ihre Dienst­zeit hin­ter sich las­sen müs­sen, zahlt der Dienst­herr ein monat­li­ches Ruhe­ge­halt, das Ihren Lebens­un­ter­halt sichern soll. Doch wie hoch ist die­ses Ruhe­ge­halt und wann haben Sie über­haupt Anspruch dar­auf?

Bedin­gun­gen und Berech­nun­gen

Ihr Anspruch auf Ruhe­ge­halt hängt stark von Ihrer Dienst­zeit ab. Grund­sätz­lich gilt: Je län­ger Sie im Dienst waren, des­to höher fällt Ihr Ruhe­ge­halt aus. Kon­kret wird es auf Basis Ihrer letz­ten Dienst­be­zü­ge berech­net und steigt mit den Dienst­jah­ren an.

Eine ein­fa­che Faust­re­gel lau­tet: Nach 40 Jah­ren im Dienst erhal­ten Sie das maxi­ma­le Ruhe­ge­halt von 71,75 % Ihrer letz­ten Dienst­be­zü­ge. Das bedeu­tet, wenn Sie kurz vor der Ren­te dienst­un­fä­hig wer­den, sind Sie rela­tiv gut abge­si­chert. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie noch in den ers­ten Jah­ren Ihrer Beam­ten­lauf­bahn ste­hen. Hier kann das Ruhe­ge­halt deut­lich nied­ri­ger aus­fal­len oder sogar kom­plett ent­fal­len, wie wir gleich sehen wer­den.

Unter­schie­de zwi­schen Beam­ten auf Pro­be, Beam­ten auf Lebens­zeit und Beam­ten auf Wider­ruf

Der Sta­tus, den Sie als Beam­ter haben, spielt eine gro­ße Rol­le dabei, wel­che Ansprü­che Sie bei Dienst­un­fä­hig­keit gel­tend machen kön­nen.

  • Beam­te auf Pro­be: Wenn Sie noch in der Pro­be­zeit sind und dienst­un­fä­hig wer­den, gibt es meist kei­ne Ruhe­ge­halts­zah­lun­gen. Statt­des­sen wer­den Sie oft aus dem Dienst ent­las­sen und in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung nach­ver­si­chert. Das bedeu­tet: Kei­ne Pen­si­on, aber spä­ter viel­leicht eine gerin­ge Erwerbs­min­de­rungs­ren­te.
  • Beam­te auf Wider­ruf: Sind Sie Beam­ter auf Wider­ruf, etwa wäh­rend der Aus­bil­dung, sieht es ähn­lich aus wie bei Beam­ten auf Pro­be. Auch hier gibt es kein Ruhe­ge­halt. Sie wer­den eben­falls in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung nach­ver­si­chert.
  • Beam­te auf Lebens­zeit: Erst wenn Sie den Sta­tus „Beam­ter auf Lebens­zeit“ erreicht haben, haben Sie Anspruch auf ein Ruhe­ge­halt. Aller­dings greift die­ser Anspruch nur, wenn Sie min­des­tens fünf Dienst­jah­re absol­viert haben. Vor­her besteht auch hier kein Anspruch auf Ruhe­ge­halt, und Sie müss­ten mit den Mit­teln der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung vor­lieb­neh­men.

Beson­der­hei­ten bei Dienst­un­fäl­len

Ein wich­ti­ger Aspekt, der oft über­se­hen wird, sind die beson­de­ren Rege­lun­gen bei Dienst­un­fäl­len. Wenn Sie durch einen Dienst­un­fall dienst­un­fä­hig wer­den, haben Sie unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ande­re oder zusätz­li­che Ansprü­che.

Unter­schied­li­che Ansprü­che

Bei einem Dienst­un­fall, also einem Unfall, der wäh­rend der Aus­übung Ihres Diens­tes pas­siert, kön­nen Sie in den Genuss einer Son­der­ver­sor­gung kom­men. Die­se Ver­sor­gung kann in Form einer höhe­ren Ren­te oder zusätz­li­chen Leis­tun­gen erfol­gen, abhän­gig davon, wie schwer­wie­gend die Fol­gen des Unfalls sind und ob Sie dau­er­haft dienst­un­fä­hig wer­den.

Ein prak­ti­sches Bei­spiel: Ein Poli­zist, der bei einem Ein­satz ver­letzt wird und dadurch nicht mehr im Außen­dienst arbei­ten kann, könn­te in den Innen­dienst ver­setzt wer­den. Soll­te das nicht mög­lich sein, erhält er eine beson­de­re Unfall­ren­te, die über das nor­ma­le Ruhe­ge­halt hin­aus­geht.

Zusam­men­ge­fasst: Ihr Ruhe­ge­halt und die Bedin­gun­gen, unter denen Sie es erhal­ten, hän­gen stark von Ihrem Beam­ten­sta­tus und der Dau­er Ihrer Dienst­zeit ab. Wäh­rend Beam­te auf Lebens­zeit nach fünf Jah­ren im Dienst recht gut abge­si­chert sind, soll­ten Beam­te auf Pro­be und auf Wider­ruf unbe­dingt zusätz­li­che Vor­keh­run­gen tref­fen, um finan­zi­el­le Eng­päs­se zu ver­mei­den. Dienst­un­fäl­le bil­den eine beson­de­re Kate­go­rie, bei der Sie unter Umstän­den bes­se­re Leis­tun­gen erhal­ten kön­nen. Es lohnt sich also, die eige­nen Ver­si­che­rungs­op­tio­nen genau zu prü­fen.

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War­um ist eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung not­wen­dig?

Die Fra­ge, war­um eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Beam­te so wich­tig ist, lässt sich ganz ein­fach beant­wor­ten: Es geht um Ihre finan­zi­el­le Sicher­heit. Als Beam­ter genie­ßen Sie zwar eini­ge Vor­tei­le, aber im Fal­le einer Dienst­un­fä­hig­keit kön­nen schnell finan­zi­el­le Lücken ent­ste­hen, die Ihren Lebens­stan­dard gefähr­den. Las­sen Sie uns genau­er anse­hen, war­um die­se Ver­si­che­rung so ent­schei­dend ist und wer sie unbe­dingt abschlie­ßen soll­te.

Finan­zi­el­le Lücken bei Dienst­un­fä­hig­keit

Wenn Sie dienst­un­fä­hig wer­den, ist Ihre finan­zi­el­le Absi­che­rung alles ande­re als garan­tiert. Beson­ders in den ers­ten Jah­ren Ihrer Beam­ten­lauf­bahn kann es Ihnen pas­sie­ren, dass Sie auf ein­mal ohne Ein­kom­men daste­hen. Das Ruhe­ge­halt, das der Dienst­herr zahlt, setzt in der Regel eine gewis­se Dienst­zeit vor­aus – und selbst dann ist es oft nicht aus­rei­chend, um Ihren gewohn­ten Lebens­stan­dard auf­recht­zu­er­hal­ten.

Stel­len Sie sich vor, Sie sind Beam­ter auf Pro­be und wer­den plötz­lich dienst­un­fä­hig. In die­sem Fall gibt es kei­ne Pen­si­ons­zah­lun­gen. Sie wer­den mög­li­cher­wei­se in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung nach­ver­si­chert, aber das hilft Ihnen im Moment der Dienst­un­fä­hig­keit wenig. Auch Beam­te auf Lebens­zeit, die noch nicht lan­ge im Dienst sind, erhal­ten oft nur eine mini­ma­le Pen­si­on, die nicht aus­reicht, um alle Lebens­hal­tungs­kos­ten zu decken.

Hier kommt die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ins Spiel. Sie schließt die finan­zi­el­le Lücke, indem sie eine monat­li­che Ren­te aus­zahlt, die Ihnen hilft, Ihre lau­fen­den Kos­ten zu decken. Die­se zusätz­li­che Absi­che­rung ist beson­ders wich­tig, um unvor­her­ge­se­he­ne finan­zi­el­le Eng­päs­se zu ver­mei­den.

Ziel­grup­pe

Wer soll­te also unbe­dingt eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen? Kurz gesagt: Jeder Beam­te. Doch es gibt bestimm­te Grup­pen, für die die­se Ver­si­che­rung beson­ders rele­vant ist.

  • Berufs­an­fän­ger: Wenn Sie gera­de erst in den Beam­ten­sta­tus ein­ge­tre­ten sind, ste­hen Sie am Anfang Ihrer Kar­rie­re. In die­ser Pha­se sind Ihre Ansprü­che auf Ruhe­ge­halt mini­mal bis nicht exis­tent. Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist hier beson­ders wich­tig, um sich gegen das Risi­ko einer frü­hen Dienst­un­fä­hig­keit abzu­si­chern.
  • Beam­te auf Pro­be: Sie befin­den sich in der Pro­be­zeit und haben noch kei­nen fes­ten Anspruch auf Ruhe­ge­halt. Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt Sie davor, ohne Ein­kom­men dazu­ste­hen, falls Sie in die­ser Pha­se dienst­un­fä­hig wer­den.
  • Beam­te auf Lebens­zeit: Selbst wenn Sie bereits auf Lebens­zeit ver­be­am­tet sind, kann eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sinn­voll sein, beson­ders in den ers­ten Jah­ren, in denen Ihr Ruhe­ge­halt noch nied­rig ist. Eine zusätz­li­che Absi­che­rung sorgt dafür, dass Sie Ihren Lebens­stan­dard auch bei einer frü­hen Dienst­un­fä­hig­keit hal­ten kön­nen.

Ver­gleich zur Erwerbs­min­de­rungs­ren­te

Viel­leicht fra­gen Sie sich: „Reicht nicht auch die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te?“ Die kur­ze Ant­wort: Nein, in den meis­ten Fäl­len nicht.

Die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te ist eine Leis­tung der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung und steht grund­sätz­lich auch Beam­ten zur Ver­fü­gung, wenn sie in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zah­len. Doch die Beträ­ge, die Sie hier erhal­ten, sind oft sehr gering und rei­chen in der Regel nicht aus, um Ihre Lebens­hal­tungs­kos­ten zu decken. Zudem gibt es stren­ge Vor­aus­set­zun­gen, die erfüllt sein müs­sen, um über­haupt eine Erwerbs­min­de­rungs­ren­te zu erhal­ten.

Im Gegen­satz dazu bie­tet die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung spe­zi­ell für Beam­te eine auf ihre Bedürf­nis­se zuge­schnit­te­ne Absi­che­rung. Sie greift auch dann, wenn Sie zwar noch teil­wei­se berufs­fä­hig, aber dienst­un­fä­hig sind – ein Umstand, der von der Erwerbs­min­de­rungs­ren­te oft nicht abge­deckt wird.

Zusam­men­ge­fasst: Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für Beam­te uner­läss­lich, um sich gegen die finan­zi­el­len Risi­ken einer Dienst­un­fä­hig­keit abzu­si­chern. Sie füllt die Lücken, die durch unzu­rei­chen­de Ruhe­ge­halts­zah­lun­gen oder den gerin­gen Umfang der Erwerbs­min­de­rungs­ren­te ent­ste­hen kön­nen, und sorgt dafür, dass Sie im Ernst­fall finan­zi­ell abge­si­chert sind. Als Berufs­an­fän­ger oder Beam­ter auf Pro­be soll­ten Sie beson­ders dar­auf ach­ten, die­se Absi­che­rung so früh wie mög­lich in Anspruch zu neh­men.

Wie funk­tio­niert eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist mehr als nur eine Absi­che­rung – sie ist Ihr Sicher­heits­netz für den Fall, dass Sie als Beam­ter auf­grund gesund­heit­li­cher Pro­ble­me nicht mehr arbei­ten kön­nen. Doch wie genau funk­tio­niert die­se Ver­si­che­rung, und wor­auf soll­ten Sie ach­ten? Las­sen Sie uns das Schritt für Schritt durch­ge­hen.

Auf­bau und Funk­ti­ons­wei­se

Im Grun­de genom­men ist die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ein spe­zi­el­ler Bau­stein inner­halb einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Das bedeu­tet, dass sie in der Regel nicht als eigen­stän­di­ges Pro­dukt exis­tiert, son­dern in eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) inte­griert wird.

Wie funk­tio­niert das genau? Wenn Sie eine BU mit Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel abschlie­ßen, sichert die­se Sie sowohl gegen die Berufs­un­fä­hig­keit als auch gegen die Dienst­un­fä­hig­keit ab. Das bedeu­tet, dass Sie bei gesund­heit­li­cher Beein­träch­ti­gung, die dazu führt, dass Sie Ihren Dienst nicht mehr aus­üben kön­nen, eine monat­li­che Ren­te erhal­ten. Die­se Ren­te hilft Ihnen, Ihren Lebens­stan­dard zu hal­ten, auch wenn Sie Ihre Kar­rie­re im öffent­li­chen Dienst früh­zei­tig been­den müs­sen.

Dienst­un­fä­hig­keits­klau­seln

Ein wesent­li­cher Bestand­teil der Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist die soge­nann­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel. Die­se Klau­sel bestimmt, unter wel­chen Bedin­gun­gen Ihre Ver­si­che­rung im Fal­le einer Dienst­un­fä­hig­keit zahlt. Hier­bei gibt es zwei wich­ti­ge Vari­an­ten, die man unter­schei­den soll­te: die ech­te und die unech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel.

Ech­te vs. unech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel

Ech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel: Die­se Klau­sel ist der Gold­stan­dard. Sie besagt, dass die Ver­si­che­rung bereits dann zahlt, wenn ein Amts­arzt Ihre Dienst­un­fä­hig­keit fest­stellt. Das heißt, Sie müs­sen sich nicht zusätz­lich gegen­über der Ver­si­che­rung bewei­sen, dass Sie auch berufs­un­fä­hig sind. Die­se Klau­sel ist beson­ders vor­teil­haft, weil sie den Pro­zess der Ren­ten­be­wil­li­gung erheb­lich ver­ein­facht.

Unech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel: Bei der unech­ten Klau­sel sieht die Sache anders aus. Hier prüft die Ver­si­che­rung selbst, ob Sie auch berufs­un­fä­hig sind, bevor sie zahlt. Das kann dazu füh­ren, dass Sie zwar als dienst­un­fä­hig gel­ten, die Ver­si­che­rung aber trotz­dem kei­ne Leis­tung erbringt, weil sie der Mei­nung ist, Sie könn­ten theo­re­tisch noch in einem ande­ren Beruf arbei­ten. Die­se Vari­an­te ist weni­ger attrak­tiv, da sie im Ernst­fall zusätz­li­che Hür­den mit sich bringt.

Unter­schie­de zur nor­ma­len Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Viel­leicht fra­gen Sie sich jetzt, was der Unter­schied zwi­schen einer rei­nen Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und einer BU mit Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel ist. Die Ant­wort liegt in den unter­schied­li­chen Anfor­de­run­gen und Bedin­gun­gen, die für Beam­te gel­ten.

Wann greift wel­che Ver­si­che­rung?

Eine nor­ma­le Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung greift, wenn Sie auf­grund einer Krank­heit oder eines Unfalls zu min­des­tens 50 % Ihren aktu­el­len Beruf nicht mehr aus­üben kön­nen. Das gilt unab­hän­gig davon, ob Sie Beam­ter oder Ange­stell­ter sind.

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hin­ge­gen greift spe­zi­ell für Beam­te, wenn die­se von einem Amts­arzt als dienst­un­fä­hig ein­ge­stuft wer­den. Dies kann auch der Fall sein, wenn Sie noch zu einem gewis­sen Grad berufs­fä­hig sind, aber die spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen Ihres Beam­ten­sta­tus nicht mehr erfül­len kön­nen.

Bei­spiel: Ein Leh­rer, der auf­grund von Burn­out nicht mehr unter­rich­ten kann, wird mög­li­cher­wei­se als dienst­un­fä­hig ein­ge­stuft. Eine nor­ma­le Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung könn­te jedoch argu­men­tie­ren, dass der Leh­rer theo­re­tisch noch in einem ande­ren Job arbei­ten könn­te, und daher kei­ne Leis­tun­gen zah­len. Mit einer ech­ten Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel wür­de die Ver­si­che­rung hin­ge­gen direkt leis­ten.

Zusam­men­ge­fasst: Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, ins­be­son­de­re in Kom­bi­na­ti­on mit einer ech­ten Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel, ist eine essen­zi­el­le Absi­che­rung für Beam­te. Sie stellt sicher, dass Sie im Fal­le einer Dienst­un­fä­hig­keit nicht ohne finan­zi­el­le Mit­tel daste­hen und bie­tet eine geziel­te Absi­che­rung, die auf die beson­de­ren Anfor­de­run­gen des Beam­ten­sta­tus abge­stimmt ist. Wenn Sie Beam­ter sind, soll­ten Sie unbe­dingt prü­fen, ob Ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine ech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel ent­hält – es könn­te den Unter­schied machen, wenn es dar­auf ankommt.

Kos­ten und Tari­fe

Wenn Sie sich für eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung inter­es­sie­ren, spielt natür­lich auch die Fra­ge nach den Kos­ten eine ent­schei­den­de Rol­le. Wie viel müs­sen Sie monat­lich inves­tie­ren, um sich und Ihre Fami­lie im Ernst­fall abzu­si­chern? Die Ant­wort hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, die wir uns nun genau­er anse­hen wer­den.

Fak­to­ren, die die Kos­ten beein­flus­sen

Die Kos­ten einer Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sind von meh­re­ren Fak­to­ren abhän­gig, die indi­vi­du­ell vari­ie­ren kön­nen:

  • Alter: Je jün­ger Sie beim Abschluss der Ver­si­che­rung sind, des­to güns­ti­ger sind in der Regel die Bei­trä­ge. Mit stei­gen­dem Alter nimmt das Risi­ko von Erkran­kun­gen zu, was sich auch in den Kos­ten nie­der­schlägt.
  • Gesund­heits­zu­stand: Ihr aktu­el­ler Gesund­heits­zu­stand spielt eine gro­ße Rol­le bei der Bei­trags­be­rech­nung. Wenn Sie bereits Vor­er­kran­kun­gen haben, kann dies zu Risi­ko­zu­schlä­gen füh­ren oder bestimm­te Leis­tun­gen aus­schlie­ßen.
  • Berufs­grup­pe: Nicht alle Beam­ten haben das glei­che Risi­ko, dienst­un­fä­hig zu wer­den. Poli­zis­ten oder Leh­rer, die psy­chisch und phy­sisch stark belas­tet sind, zah­len meist höhe­re Bei­trä­ge als Beam­te im Ver­wal­tungs­dienst.
  • Ver­si­che­rungs­sum­me: Die Höhe der ver­ein­bar­ten monat­li­chen Ren­te im Fal­le einer Dienst­un­fä­hig­keit beein­flusst eben­falls den Bei­trag. Je höher die Absi­che­rung, des­to teu­rer der Ver­trag.

Bei­spie­le für ver­schie­de­ne Berufs­grup­pen

Um Ihnen eine bes­se­re Vor­stel­lung von den Kos­ten zu geben, schau­en wir uns eini­ge Bei­spie­le an:

  • Leh­rer: Leh­rer sind häu­fig von psy­chi­schen Erkran­kun­gen betrof­fen, was sie zu einer risi­ko­rei­che­ren Grup­pe macht. Die monat­li­chen Bei­trä­ge für eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kön­nen hier zwi­schen 50 und 100 Euro lie­gen, abhän­gig von Alter und Gesund­heits­zu­stand.
  • Poli­zis­ten: Poli­zis­ten haben auf­grund ihres oft gefähr­li­chen Berufs höhe­re Risi­ken. Hier bewe­gen sich die Bei­trä­ge meist zwi­schen 70 und 120 Euro pro Monat.
  • Ver­wal­tungs­be­am­te: Beam­te im Ver­wal­tungs­dienst, die weni­ger kör­per­lich oder psy­chisch belas­ten­de Tätig­kei­ten aus­üben, zah­len oft weni­ger. Die Bei­trä­ge kön­nen hier bei 30 bis 70 Euro im Monat lie­gen.

Die­se Bei­spie­le sind natür­lich nur Richt­wer­te und kön­nen je nach indi­vi­du­el­lem Pro­fil vari­ie­ren. Es ist wich­tig, ver­schie­de­ne Ange­bo­te zu ver­glei­chen und eine per­sön­li­che Risi­ko­ana­ly­se durch­zu­füh­ren.

Kos­ten-Nut­zen-Abwä­gung

Nun stellt sich die Fra­ge: Ist die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung immer sinn­voll? Die Ant­wort ist nicht ganz ein­fach und hängt von Ihrer indi­vi­du­el­len Situa­ti­on ab.

Wenn Sie bei­spiels­wei­se noch jung und gesund sind und einen risi­ko­ar­men Beruf aus­üben, kön­nen die monat­li­chen Kos­ten ver­gleichs­wei­se gering aus­fal­len. In die­sem Fall bie­tet die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine wert­vol­le Absi­che­rung, die Ihre finan­zi­el­le Zukunft sichert.

Auf der ande­ren Sei­te soll­ten Sie die Kos­ten immer in Rela­ti­on zu Ihrem tat­säch­li­chen Bedarf set­zen. Wenn Sie bereits erheb­li­che Ansprü­che auf Ruhe­ge­halt haben oder in einem Beruf arbei­ten, der nur ein gerin­ges Risi­ko birgt, kön­nen Sie über­le­gen, ob eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung tat­säch­lich not­wen­dig ist.

Unser Tipp: Las­sen Sie sich von einem unab­hän­gi­gen Ver­si­che­rungs­mak­ler bera­ten, der Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on ein­schät­zen kann. In vie­len Fäl­len bie­tet die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung einen sinn­vol­len Schutz, beson­ders für Berufs­an­fän­ger und Beam­te auf Pro­be, die noch kei­nen Anspruch auf Ruhe­ge­halt haben. Aber wie bei jeder Ver­si­che­rung gilt: Der Nut­zen soll­te die Kos­ten über­wie­gen.

Ins­ge­samt lässt sich sagen, dass die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in den meis­ten Fäl­len eine klu­ge Inves­ti­ti­on ist, die Ihnen und Ihrer Fami­lie im Ernst­fall finan­zi­el­le Sicher­heit bie­tet.

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Ver­gleich und Aus­wahl der bes­ten Anbie­ter

Die Wahl des rich­ti­gen Anbie­ters für Ihre Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist eine wich­ti­ge Ent­schei­dung, die gut über­legt sein will. Der Markt ist groß, und die Ange­bo­te unter­schei­den sich teils erheb­lich in Bezug auf Leis­tun­gen und Prei­se. Um Ihnen die Aus­wahl zu erleich­tern, geben wir Ihnen hier einen Über­blick über die bes­ten Anbie­ter und wor­auf Sie bei der Wahl ach­ten soll­ten.

Über­blick über den Markt

Auf dem deut­schen Markt gibt es eine Viel­zahl von Ver­si­che­rern, die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen anbie­ten. Eini­ge der bekann­tes­ten Anbie­ter sind:

  • Alli­anz: Die Alli­anz bie­tet umfas­sen­de Tari­fe mit vie­len Zusatz­op­tio­nen, wie einer ech­ten Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel. Sie zählt zu den bekann­tes­ten Anbie­tern und bie­tet hohe Fle­xi­bi­li­tät bei der Ver­trags­ge­stal­tung.
  • AXA: AXA bie­tet Tari­fe an, die beson­ders auf jun­ge Beam­te zuge­schnit­ten sind. Mit spe­zi­el­len Tari­fen für Beam­te auf Pro­be oder auf Wider­ruf hat sich AXA einen Namen gemacht.
  • Debe­ka: Als einer der größ­ten Anbie­ter für Beam­te in Deutsch­land bie­tet Debe­ka soli­de und siche­re Tari­fe, die vor allem durch eine gute Preis-Leis­tungs-Balan­ce über­zeu­gen.

Die­se Anbie­ter unter­schei­den sich in ihren Leis­tun­gen, zum Bei­spiel in der Höhe der ver­si­cher­ten Ren­te, den Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien und den Bedin­gun­gen der Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel. Ein genau­er Ver­gleich lohnt sich also.

Emp­feh­lun­gen basie­rend auf unab­hän­gi­gen Tests

Unab­hän­gi­ge Tests von Stif­tung Waren­test oder Focus Money bie­ten wert­vol­le Ein­bli­cke, wel­che Anbie­ter beson­ders emp­feh­lens­wert sind. In die­sen Tests schnei­den regel­mä­ßig fol­gen­de Ver­si­che­rer gut ab:

  • Debe­ka: Her­vor­ra­gen­de Bewer­tun­gen für Preis-Leis­tung und Fle­xi­bi­li­tät. Beson­ders bei Beam­ten sehr beliebt.
  • Alli­anz: Bie­tet laut Tests eine beson­ders brei­te Palet­te an Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten und zusätz­li­che Absi­che­run­gen, die gera­de bei indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen von Vor­teil sein kön­nen.
  • HUK-Coburg: Bekannt für ihre fai­ren Kon­di­tio­nen und kla­re Ver­trags­be­din­gun­gen, die beson­ders für Ein­stei­ger geeig­net sind.

Die­se Ver­si­che­rer haben in Tests auf­grund ihrer Zuver­läs­sig­keit, des Kun­den­ser­vices und der Anpass­bar­keit der Poli­cen gut abge­schnit­ten.

Wor­auf man bei der Wahl eines Anbie­ters ach­ten soll­te

Bei der Wahl des rich­ti­gen Anbie­ters soll­ten Sie nicht nur auf den Preis schau­en. Hier sind eini­ge Punk­te, die Sie berück­sich­ti­gen soll­ten:

  • Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel: Ach­ten Sie dar­auf, dass die Ver­si­che­rung eine ech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel ent­hält. Dies gewähr­leis­tet, dass die Ver­si­che­rung bei Fest­stel­lung der Dienst­un­fä­hig­keit durch einen Amts­arzt zahlt, ohne dass zusätz­li­che Nach­wei­se erbracht wer­den müs­sen.
  • Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie: Eine gute Ver­si­che­rung bie­tet die Mög­lich­keit, Ihre Absi­che­rung spä­ter ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung anzu­pas­sen, bei­spiels­wei­se bei einer Beför­de­rung oder einer Gehalts­er­hö­hung.
  • Ruf des Anbie­ters: Infor­mie­ren Sie sich über den Ruf des Anbie­ters, beson­ders im Hin­blick auf Kun­den­ser­vice und Scha­dens­re­gu­lie­rung. Erfah­rungs­be­rich­te und Bewer­tun­gen kön­nen hier­bei sehr hilf­reich sein.
  • Fle­xi­bi­li­tät: Prü­fen Sie, wie fle­xi­bel die Ver­si­che­rung bei Ände­run­gen Ihrer Lebens­um­stän­de ist, zum Bei­spiel bei einem Wech­sel in eine ande­re Beam­ten­lauf­bahn oder einem spä­te­ren Wunsch, den Ver­si­che­rungs­schutz zu erwei­tern.

Zusam­men­ge­fasst: Die Aus­wahl des rich­ti­gen Anbie­ters für Ihre Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hängt von Ihren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen ab. Es lohnt sich, die Ange­bo­te genau zu ver­glei­chen und auf Qua­li­tät statt nur auf den Preis zu ach­ten. Ein guter Anbie­ter bie­tet nicht nur fai­re Kon­di­tio­nen, son­dern auch Fle­xi­bi­li­tät und eine zuver­läs­si­ge Absi­che­rung im Ernst­fall.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (FAQ)

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Form der Absi­che­rung für Beam­te. Sie greift, wenn Sie auf­grund gesund­heit­li­cher Pro­ble­me Ihren Dienst nicht mehr aus­üben kön­nen. Der Dienst­herr zahlt zwar in vie­len Fäl­len ein Ruhe­ge­halt, aber vor allem in den ers­ten Dienst­jah­ren ist die­ses oft nicht aus­rei­chend. Die Ver­si­che­rung schließt die­se finan­zi­el­le Lücke und sorgt dafür, dass Sie Ihren Lebens­stan­dard auch im Fal­le einer Dienst­un­fä­hig­keit hal­ten kön­nen.

Die Dienst­un­fä­hig­keit bezieht sich spe­zi­ell auf Beam­te und bedeu­tet, dass Sie Ihren Dienst­pflich­ten auf­grund gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kun­gen nicht mehr nach­kom­men kön­nen. Berufs­un­fä­hig­keit hin­ge­gen betrifft alle Beru­fe und bedeu­tet, dass Sie zu min­des­tens 50 % nicht mehr in der Lage sind, Ihre beruf­li­che Tätig­keit aus­zu­üben. Ein Beam­ter kann dienst­un­fä­hig sein, ohne berufs­un­fä­hig zu sein, zum Bei­spiel, wenn er für eine ande­re Tätig­keit noch geeig­net ist.

Am bes­ten schlie­ßen Sie die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung so früh wie mög­lich ab, idea­ler­wei­se zu Beginn Ihrer Beam­ten­lauf­bahn. Je jün­ger und gesün­der Sie sind, des­to güns­ti­ger sind die Bei­trä­ge. Beson­ders wich­tig ist die­se Absi­che­rung für Berufs­an­fän­ger, Beam­te auf Pro­be und Beam­te auf Wider­ruf, da in die­sen Pha­sen noch kein oder nur ein sehr gerin­ges Ruhe­ge­halt gezahlt wird.

Die Kos­ten einer Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie Ihrem Alter, Ihrem Gesund­heits­zu­stand, Ihrer Berufs­grup­pe und der Höhe der gewünsch­ten Absi­che­rung. Jun­ge Beam­te kön­nen mit monat­li­chen Bei­trä­gen von 30 bis 100 Euro rech­nen, abhän­gig von den genann­ten Fak­to­ren. Es lohnt sich, ver­schie­de­ne Ange­bo­te zu ver­glei­chen, um den bes­ten Tarif für Ihre Bedürf­nis­se zu fin­den.

Eine ech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung zahlt, sobald ein Amts­arzt Ihre Dienst­un­fä­hig­keit fest­stellt. Dies erspart Ihnen den zusätz­li­chen Nach­weis, dass Sie auch berufs­un­fä­hig sind, was oft kom­pli­ziert sein kann. Eine ech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel macht den Leis­tungs­pro­zess ein­fa­cher und schnel­ler, wes­halb sie beson­ders emp­feh­lens­wert ist.

Ja, vie­le Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen bie­ten eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie. Das bedeu­tet, dass Sie Ihre Absi­che­rung ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung erhö­hen kön­nen, zum Bei­spiel bei einer Gehalts­er­hö­hung, einer Beför­de­rung oder wenn sich Ihre Lebens­si­tua­ti­on ändert. Die­se Fle­xi­bi­li­tät ist beson­ders wert­voll, um Ihren Ver­si­che­rungs­schutz an Ihre aktu­el­le Lebens­si­tua­ti­on anzu­pas­sen.

Fazit & Emp­feh­lung

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für Beam­te ein unver­zicht­ba­rer Schutz, der Ihnen finan­zi­el­le Sicher­heit bie­tet, falls Sie aus gesund­heit­li­chen Grün­den Ihren Dienst nicht mehr aus­üben kön­nen. Beson­ders wich­tig ist die­se Ver­si­che­rung in den ers­ten Jah­ren Ihrer Beam­ten­lauf­bahn, wenn Ihr Anspruch auf Ruhe­ge­halt noch gering oder gar nicht vor­han­den ist. Eine ech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel stellt sicher, dass Sie im Ernst­fall unkom­pli­ziert und schnell die Unter­stüt­zung erhal­ten, die Sie benö­ti­gen.

Emp­feh­lun­gen für unter­schied­li­che Ziel­grup­pen

Für Berufs­an­fän­ger und Beam­te auf Pro­be ist der Abschluss einer Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beson­ders drin­gend zu emp­feh­len, da in die­ser Pha­se der finan­zi­el­le Schutz durch den Dienst­herrn noch nicht voll­stän­dig gege­ben ist. Beam­te auf Lebens­zeit soll­ten eben­falls über eine sol­che Absi­che­rung nach­den­ken, ins­be­son­de­re in den ers­ten Dienst­jah­ren, bevor das Ruhe­ge­halt sub­stan­zi­ell ansteigt. Auch Poli­zis­ten, Leh­rer und Beam­te im Voll­zugs­dienst, die einem höhe­ren Risi­ko aus­ge­setzt sind, soll­ten eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit umfas­sen­dem Schutz in Betracht zie­hen.

Bera­tung durch TED — Ihr digi­ta­ler Ver­si­che­rungs­mak­ler

Natür­lich ist die Wahl der rich­ti­gen Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine indi­vi­du­el­le Ent­schei­dung, die gut über­legt sein will. Wenn Sie noch Fra­gen haben oder unsi­cher sind, wel­cher Tarif am bes­ten zu Ihnen passt, las­sen Sie uns das gemein­sam ange­hen! TED, Ihr digi­ta­ler Ver­si­che­rungs­mak­ler, steht Ihnen zur Sei­te. Wir bie­ten Ihnen eine umfas­sen­de Bera­tung und hel­fen Ihnen, den opti­ma­len Schutz für Ihre Bedürf­nis­se zu fin­den. Zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren – Ihre Absi­che­rung ist unse­re Prio­ri­tät!

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