Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge: Maxi­ma­le Vor­tei­le sichern!

Veröffentlicht am:
Zuletzt aktualisiert:

Lesezeit: 20 Minuten

Kategorie(n) Altersvorsorge
Özgün Imren | Gründer & Geschäftsführer

Özgün Imren

Das wich­tigs­te in Kür­ze

  • Steu­er­li­che und sozia­le Erspar­nis­se: Ihre Bei­trä­ge zur bAV sind bis zu bestimm­ten Höchst­gren­zen steu­er- und sozi­al­ab­ga­ben­frei, was Ihnen sofor­ti­ge finan­zi­el­le Vor­tei­le bringt.
  • Ver­schie­de­ne Model­le: Es gibt ver­schie­de­ne bAV-Model­le wie Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kas­se, Pen­si­ons­fonds, Unter­stüt­zungs­kas­se und Direkt­zu­sa­ge, die je nach Ihren Bedürf­nis­sen gewählt wer­den kön­nen.
  • Sicher­heit im Alter: Die bAV ergänzt Ihre gesetz­li­che Ren­te und bie­tet Ihnen zusätz­li­che finan­zi­el­le Sicher­heit im Ruhe­stand.
  • Attrak­ti­vi­tät für Arbeit­ge­ber: Unter­neh­men pro­fi­tie­ren von moti­vier­te­ren und loya­le­ren Mit­ar­bei­tern sowie steu­er­li­chen Vor­tei­len durch die Bereit­stel­lung einer bAV.

Was ist die Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV)?

Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV) ist ein bedeu­ten­der Pfei­ler der Alters­vor­sor­ge in Deutsch­land. Im Grun­de genom­men han­delt es sich um eine Zusatz­ren­te, die über den Arbeit­ge­ber orga­ni­siert wird. Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer pro­fi­tie­ren glei­cher­ma­ßen von der bAV, was sie zu einem wich­ti­gen Instru­ment sowohl für die finan­zi­el­le Sicher­heit im Alter als auch für die Mit­ar­bei­ter­bin­dung macht.

Rele­vanz der bAV

Für Arbeit­neh­mer bie­tet die bAV eine attrak­ti­ve Mög­lich­keit, zusätz­lich zur gesetz­li­chen Ren­te für das Alter vor­zu­sor­gen. Die Bei­trä­ge wer­den meist direkt vom Brut­to­ge­halt abge­zo­gen, was steu­er­li­che Vor­tei­le mit sich bringt. Arbeit­ge­ber kön­nen durch die Bereit­stel­lung einer bAV ihre Mit­ar­bei­ter moti­vie­ren und lang­fris­tig an das Unter­neh­men bin­den. In einer Zeit, in der der Fach­kräf­te­man­gel wächst, ist dies ein ent­schei­den­der Wett­be­werbs­vor­teil.

Betriebliche Altersvorsorge: Maximale Vorteile sichern!

Defi­ni­ti­on und Zie­le der bAV

Unter der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung ver­steht man alle Leis­tun­gen der Alters‑, Inva­li­di­täts- und Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung, die ein Arbeit­ge­ber sei­nen Mit­ar­bei­tern zusagt. Die Zie­le der bAV sind klar: Sie soll den Lebens­stan­dard der Arbeit­neh­mer im Alter sichern und eine Ergän­zung zur gesetz­li­chen Ren­te bie­ten. Zudem wer­den durch die bAV steu­er­li­che Anrei­ze geschaf­fen, die sowohl Arbeit­neh­mer als auch Arbeit­ge­ber finan­zi­ell ent­las­ten.

Geschicht­li­cher Hin­ter­grund

Die bAV hat eine lan­ge Tra­di­ti­on in Deutsch­land. Bereits vor über 100 Jah­ren began­nen gro­ße Unter­neh­men damit, für ihre Mit­ar­bei­ter Ver­mö­gen anzu­spa­ren, aus dem spä­ter Ren­ten aus­ge­zahlt wur­den. Die­se Tra­di­ti­on hat sich über die Jahr­zehn­te hin­weg wei­ter­ent­wi­ckelt. Heut­zu­ta­ge gibt es ver­schie­de­ne Model­le der bAV, wie die Direkt­ver­si­che­rung, die Pen­si­ons­kas­se oder den Pen­si­ons­fonds, die jeweils spe­zi­fi­sche Vor­tei­le bie­ten.

Prak­ti­sches Bei­spiel

Stel­len Sie sich vor, Sie arbei­ten in einem mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men, das eine Direkt­ver­si­che­rung als bAV-Modell anbie­tet. Ihr Arbeit­ge­ber zahlt monat­lich 100 Euro in die­se Ver­si­che­rung ein, zusätz­lich zu Ihrem eige­nen Bei­trag von 50 Euro, der direkt von Ihrem Brut­to­ge­halt abgeht. Dadurch spa­ren Sie nicht nur Steu­ern, son­dern auch Sozi­al­ab­ga­ben. Am Ende Ihres Arbeits­le­bens haben Sie somit eine beträcht­li­che Zusatz­ren­te auf­ge­baut, die Ihnen finan­zi­ell mehr Frei­heit im Alter ermög­licht.

Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung ist somit nicht nur ein ein­fa­cher Spar­plan, son­dern ein umfas­sen­des Sys­tem zur Alters­vor­sor­ge, das sowohl den Arbeit­neh­mern als auch den Arbeit­ge­bern erheb­li­che Vor­tei­le bie­tet. Sie trägt maß­geb­lich zur finan­zi­el­len Sicher­heit im Alter bei und stärkt gleich­zei­tig die Bin­dung zwi­schen Mit­ar­bei­tern und Unter­neh­men.

Wel­che Ver­si­che­run­gen gibt es …und wel­che davon brau­che ich über­haupt?

Wir unter­schei­den zwi­schen Pflicht­ver­si­che­run­gen (gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Ver­si­che­run­gen), die jeder abschlie­ßen muss und wei­te­ren wich­ti­gen Ver­si­che­run­gen, die Ihren Schutz ergän­zen und abhän­gig von Ihrer per­sön­li­chen Situa­ti­on sind.

Die gesetz­li­che Ren­te reicht nicht aus — Schlie­ßen Sie Ihre Ren­ten­lü­cke!

Die Ren­ten­lü­cke in Deutsch­land ist ein häu­fig unter­schätz­tes Risi­ko. Die gesetz­li­che Alters­ren­te allein wird vor­aus­sicht­lich nicht aus­rei­chen, um dei­nen Lebens­stan­dard im Ruhe­stand auf­recht­zu­er­hal­ten. Es ist daher rat­sam, zusätz­li­che Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die­se Lücke zu schlie­ßen und finan­zi­ell abge­si­chert zu sein.

Scha­den mel­den — schnell und ein­fach

Wich­tig ist, dass Sie uns den Scha­den­fall mög­lichst zeit­nah mel­den. In der Regel ver­lan­gen die Ver­si­che­rer eine Scha­den­mel­dung inner­halb von einer Woche ab Ein­tritt oder Kennt­nis­nah­me des Scha­dens. In eini­gen Spar­ten gel­ten abwei­chen­de Rege­lun­gen abhän­gig von der Ver­si­che­rungs­art.

Model­le der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung

Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV) bie­tet eine Viel­zahl von Model­len, die sowohl für Arbeit­neh­mer als auch Arbeit­ge­ber attrak­tiv sind. Hier sind die gän­gigs­ten Model­le und ihre jewei­li­gen Vor- und Nach­tei­le.

Direkt­ver­si­che­rung

Die Direkt­ver­si­che­rung ist wohl die bekann­tes­te Form der bAV. Hier­bei schließt der Arbeit­ge­ber eine Lebens­ver­si­che­rung auf den Namen des Arbeit­neh­mers ab.

Vor­tei­le: Die Bei­trä­ge sind steu­er­frei und sozi­al­ab­ga­ben­frei bis zu einer bestimm­ten Gren­ze. Außer­dem ist die Ver­wal­tung ein­fach, da die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft alles abwi­ckelt.

Nach­tei­le: Im Ren­ten­al­ter sind die Aus­zah­lun­gen steu­er­pflich­tig und unter­lie­gen den Sozi­al­ab­ga­ben. Zudem sind die Ren­di­ten oft nied­ri­ger als bei ande­ren Anla­ge­for­men.

Steu­er­li­che Behand­lung: Bei­trä­ge bis zu 8% der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung sind steu­er­frei.

Pen­si­ons­kas­se

Pen­si­ons­kas­sen sind recht­lich selbst­stän­di­ge Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen, die meist von meh­re­ren Arbeit­ge­bern getra­gen wer­den. Sie funk­tio­nie­ren ähn­lich wie Ver­si­che­run­gen, bie­ten aber oft höhe­re Ren­di­ten.

Vor­tei­le: Sie bie­ten sta­bi­le und meist etwas höhe­re Ren­ten als Direkt­ver­si­che­run­gen und sind eben­falls steu­er­be­güns­tigt.

Nach­tei­le: Im Fal­le einer Insol­venz der Kas­se kann es zu Kür­zun­gen kom­men. Außer­dem sind die Leis­tun­gen im Ren­ten­al­ter steu­er­pflich­tig.

Funk­ti­ons­wei­se: Der Arbeit­ge­ber zahlt regel­mä­ßig Bei­trä­ge an die Pen­si­ons­kas­se, die die­se inves­tiert und spä­ter als Ren­te aus­zahlt.

Pen­si­ons­fonds

Pen­si­ons­fonds sind etwas fle­xi­bler als Pen­si­ons­kas­sen und kön­nen in eine brei­te­re Palet­te von Anla­gen inves­tie­ren, dar­un­ter auch Akti­en.

Ver­gleich mit ande­ren Model­len: Pen­si­ons­fonds bie­ten poten­zi­ell höhe­re Ren­di­ten, aber auch ein höhe­res Risi­ko. Sie sind eine gute Wahl für risi­ko­be­rei­te Arbeit­neh­mer.

Vor­tei­le: Höhe­re Ren­di­te­chan­cen durch fle­xi­ble Anla­ge­stra­te­gien.

Nach­tei­le: Höhe­res Risi­ko und mög­li­che Schwan­kun­gen in der Ren­ten­hö­he.

Unter­stüt­zungs­kas­se

Die Unter­stüt­zungs­kas­se ist eine recht­lich selbst­stän­di­ge Ein­rich­tung, die vom Arbeit­ge­ber finan­ziert wird. Sie bie­tet vor allem für höhe­re Ein­kom­mens­grup­pen Vor­tei­le.

Spe­zi­el­le Merk­ma­le: Bei­trä­ge sind steu­er­frei und es gibt kei­ne Begren­zung der Bei­trags­hö­he. Die Kas­se kann sehr fle­xi­bel inves­tie­ren, was höhe­re Ren­di­ten ermög­licht.

Ein­satz­be­rei­che: Beson­ders geeig­net für Füh­rungs­kräf­te und Bes­ser­ver­die­nen­de.

Direkt­zu­sa­ge

Bei der Direkt­zu­sa­ge ver­pflich­tet sich der Arbeit­ge­ber, dem Arbeit­neh­mer spä­ter eine bestimm­te Leis­tung zu zah­len. Die­se Form ist beson­ders ver­brei­tet in grö­ße­ren Unter­neh­men.

Recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen: Der Arbeit­ge­ber muss Rück­stel­lun­gen bil­den und ist für die Finan­zie­rung ver­ant­wort­lich. Dies erfor­dert eine gute finan­zi­el­le Pla­nung.

Prak­ti­sche Bei­spie­le: Ein Unter­neh­men ver­spricht jedem Mit­ar­bei­ter eine Ren­te von 200 Euro pro Monat für jedes Jahr der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit. Das bedeu­tet, ein Mit­ar­bei­ter mit 30 Jah­ren Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit erhält eine Betriebs­ren­te von 6.000 Euro jähr­lich.

Rei­ne Bei­trags­zu­sa­ge mit Ziel­ren­te

Dies ist eine neue­re Ent­wick­lung in der bAV, die durch das Betriebs­ren­ten­stär­kungs­ge­setz ein­ge­führt wur­de. Hier­bei gibt der Arbeit­ge­ber kei­ne kon­kre­te Ren­ten­hö­he mehr an, son­dern nur die Höhe der Bei­trä­ge.

Neue Ent­wick­lun­gen: Die­se Model­le sol­len vor allem für klei­ne­re Unter­neh­men attrak­tiv sein und das Risi­ko für den Arbeit­ge­ber mini­mie­ren.

Gesetz­li­che Rah­men­be­din­gun­gen: Es gibt kei­ne Garan­tien mehr für eine bestimm­te Ren­ten­hö­he, was die Haf­tung des Arbeit­ge­bers redu­ziert. Das Modell ist beson­ders für tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men inter­es­sant.

Modell­ver­gleich:

ModellVor­tei­leNach­tei­le
Direkt­ver­si­che­rungSteu­er- und sozi­al­ab­ga­ben­frei bis zur Gren­zeGerin­ge Ren­di­ten, steu­er­pflich­ti­ge Ren­ten
Pen­si­ons­kas­seSta­bi­le­re Ren­ten, höhe­re Ren­di­tenInsol­venz­ri­si­ko der Kas­se, steu­er­pflich­ti­ge Ren­ten
Pen­si­ons­fondsHöhe­re Ren­di­te­chan­cen, fle­xi­ble Anla­genHöhe­res Risi­ko, schwan­ken­de Ren­ten­hö­hen
Unter­stüt­zungs­kas­seSteu­er­frei­heit, unbe­grenz­te Bei­trags­hö­heKom­ple­xe Ver­wal­tung, geeig­net für Bes­ser­ver­die­nen­de
Direkt­zu­sa­geKla­re Ren­ten­ver­spre­chenHoher Ver­wal­tungs­auf­wand, Arbeit­ge­ber­haf­tung
Rei­ne Bei­trags­zu­sa­geRedu­zier­te Arbeit­ge­ber­haf­tung, fle­xi­belKei­ne Ren­ten­ga­ran­tie, schwan­ken­de Leis­tun­gen

Die­se ver­schie­de­nen Model­le bie­ten Ihnen als Arbeit­neh­mer oder Arbeit­ge­ber fle­xi­ble Mög­lich­kei­ten, die Alters­vor­sor­ge opti­mal zu gestal­ten. Je nach per­sön­li­cher Situa­ti­on und Risi­ko­be­reit­schaft kön­nen Sie das pas­sen­de Modell wäh­len, um Ihre Ren­ten­an­sprü­che zu sichern und zu opti­mie­ren.

Vor­tei­le der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung

Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV) bie­tet sowohl für Arbeit­neh­mer als auch Arbeit­ge­ber eine Viel­zahl von Vor­tei­len, die sie zu einer attrak­ti­ven Ergän­zung der klas­si­schen Alters­vor­sor­ge machen.

Für Arbeit­neh­mer

Steu­er­li­che Vor­tei­le: Die Bei­trä­ge zur bAV wer­den direkt vom Brut­to­ge­halt abge­zo­gen, was bedeu­tet, dass Sie Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben spa­ren. Kon­kret heißt das: Von Ihrem Gehalt geht ein Teil in Ihre Alters­vor­sor­ge, ohne dass Sie den vol­len Abzug von Steu­ern und Abga­ben spü­ren.

Zusätz­li­che Sicher­heit im Alter: Eine bAV sorgt dafür, dass Sie im Ruhe­stand finan­zi­ell bes­ser abge­si­chert sind. Da die gesetz­li­che Ren­te oft nicht aus­reicht, hilft die bAV, die Ren­ten­lü­cke zu schlie­ßen. So kön­nen Sie Ihren gewohn­ten Lebens­stan­dard auch im Alter auf­recht­erhal­ten.

Prak­ti­sches Bei­spiel: Stel­len Sie sich vor, Ihr Brut­to­ge­halt beträgt 3.000 Euro im Monat. Sie ent­schei­den sich, 100 Euro in die bAV zu inves­tie­ren. Dank der Steu­er- und Sozi­al­ab­ga­ben­er­spar­nis mer­ken Sie net­to nur etwa 50 Euro weni­ger auf Ihrem Kon­to, haben aber 100 Euro in Ihre Alters­vor­sor­ge inves­tiert.

Für Arbeit­ge­ber

Mit­ar­bei­ter­mo­ti­va­ti­on und ‑bin­dung: Durch die Bereit­stel­lung einer bAV zei­gen Sie Ihren Mit­ar­bei­tern, dass Sie ihre Zukunft und Sicher­heit im Blick haben. Das erhöht die Zufrie­den­heit und Loya­li­tät der Mit­ar­bei­ter. Gera­de in Zei­ten des Fach­kräf­te­man­gels ist das ein unschätz­ba­rer Vor­teil.

Steu­er­li­che Absetz­bar­keit der Bei­trä­ge: Die Bei­trä­ge, die Sie als Arbeit­ge­ber in die bAV Ihrer Mit­ar­bei­ter ein­zah­len, kön­nen steu­er­lich abge­setzt wer­den. Das redu­ziert Ihre Steu­er­last und macht die bAV zu einer wirt­schaft­lich sinn­vol­len Inves­ti­ti­on.

Prak­ti­sches Bei­spiel: Ange­nom­men, Sie zah­len 1.000 Euro jähr­lich in die bAV eines Mit­ar­bei­ters ein. Die­se Aus­ga­ben kön­nen Sie als Betriebs­aus­ga­ben steu­er­lich gel­tend machen, was Ihre Steu­er­last min­dert und gleich­zei­tig die Bin­dung und Zufrie­den­heit Ihrer Mit­ar­bei­ter erhöht.

Zusam­men­fas­sung der Vor­tei­le:

Vor­tei­le für Arbeit­neh­merVor­tei­le für Arbeit­ge­ber
Steu­er­li­che Erspar­nis­seSteu­er­li­che Absetz­bar­keit der Bei­trä­ge
Zusätz­li­che Alters­vor­sor­geErhöh­te Mit­ar­bei­ter­mo­ti­va­ti­on und ‑bin­dung

Die bAV ist also eine Win-Win-Situa­ti­on: Sie pro­fi­tie­ren von finan­zi­el­len Vor­tei­len und einer bes­se­ren Absi­che­rung im Alter, wäh­rend Ihr Arbeit­ge­ber durch moti­vier­te und loya­le Mit­ar­bei­ter sowie steu­er­li­che Vor­tei­le pro­fi­tiert.

✉️ Kos­ten­freie Online-Bera­tung

Mit unse­rer kos­ten­frei­en & unver­bind­li­chen Online-Bera­tung fin­den Sie durch die Hil­fe der Exper­ten der TED end­lich die pas­sen­den Ver­si­che­run­gen.

Umset­zung und Ver­wal­tung der bAV

Die Ein­füh­rung und Ver­wal­tung einer betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (bAV) kann auf den ers­ten Blick kom­pli­ziert wir­ken, aber mit der rich­ti­gen Pla­nung und Unter­stüt­zung wird sie zu einem wert­vol­len Vor­teil für Ihr Unter­neh­men und Ihre Mit­ar­bei­ter.

Ver­ant­wort­lich­kei­ten des Arbeit­ge­bers

Als Arbeit­ge­ber tra­gen Sie die Haupt­ver­ant­wor­tung für die Ein­füh­rung und Ver­wal­tung der bAV. Es beginnt mit der Aus­wahl des pas­sen­den Modells. Sie müs­sen ent­schei­den, ob eine Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kas­se, Pen­si­ons­fonds, Unter­stüt­zungs­kas­se oder Direkt­zu­sa­ge am bes­ten zu Ihrem Unter­neh­men passt.

Sie sind zudem dafür ver­ant­wort­lich, Ihre Mit­ar­bei­ter über die Mög­lich­kei­ten und Vor­tei­le der bAV zu infor­mie­ren. Dies umfasst die Bereit­stel­lung von Infor­ma­ti­ons­ma­te­ria­li­en und gege­be­nen­falls die Durch­füh­rung von Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen.

Ver­wal­tungs­auf­wand: Nut­zung von exter­nen Dienst­leis­tern

Die Ver­wal­tung der bAV kann zeit­auf­wen­dig sein, ins­be­son­de­re wenn Sie sich für Model­le wie die Unter­stüt­zungs­kas­se oder die Direkt­zu­sa­ge ent­schei­den, die mehr admi­nis­tra­ti­ve Arbeit erfor­dern. Hier kom­men exter­ne Dienst­leis­ter ins Spiel. Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, Pen­si­ons­kas­sen und spe­zia­li­sier­te bAV-Dienst­leis­ter bie­ten umfas­sen­de Unter­stüt­zung bei der Ver­wal­tung der bAV an. Sie über­neh­men Auf­ga­ben wie die Bei­trags­ver­wal­tung, die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Mit­ar­bei­tern und die Abwick­lung der Ren­ten­zah­lun­gen.

Durch die Nut­zung von exter­nen Dienst­leis­tern kön­nen Sie den Ver­wal­tungs­auf­wand erheb­lich redu­zie­ren und sicher­stel­len, dass alle recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt wer­den. Dies gibt Ihnen und Ihren Mit­ar­bei­tern Sicher­heit und spart wert­vol­le Zeit.

Prak­ti­sche Schrit­te zur Ein­füh­rung einer bAV

Die Ein­füh­rung einer bAV folgt am bes­ten einem struk­tu­rier­ten Plan. Hier ist eine prak­ti­sche Check­lis­te, die Ihnen den Ein­stieg erleich­tert:

  1. Bedarfs­er­mitt­lung: Ana­ly­sie­ren Sie den Bedarf und die Erwar­tun­gen Ihrer Mit­ar­bei­ter. Eine Umfra­ge kann hel­fen, deren Wün­sche und Anfor­de­run­gen zu ver­ste­hen.
  2. Modell­aus­wahl: Ent­schei­den Sie, wel­ches bAV-Modell am bes­ten zu Ihrem Unter­neh­men passt. Berück­sich­ti­gen Sie dabei die Grö­ße Ihres Unter­neh­mens, die Struk­tur der Beleg­schaft und die finan­zi­el­le Situa­ti­on.
  3. Anbie­ter­wahl: Wäh­len Sie einen zuver­läs­si­gen Anbie­ter oder exter­nen Dienst­leis­ter. Holen Sie meh­re­re Ange­bo­te ein und ver­glei­chen Sie die Leis­tun­gen und Kos­ten.
  4. Infor­ma­ti­on und Kom­mu­ni­ka­ti­on: Infor­mie­ren Sie Ihre Mit­ar­bei­ter umfas­send über die geplan­te bAV. Nut­zen Sie dafür Infor­ma­ti­ons­bro­schü­ren, Prä­sen­ta­tio­nen und per­sön­li­che Gesprä­che.
  5. Ver­trags­ge­stal­tung: Erstel­len Sie die Ver­trä­ge in Zusam­men­ar­beit mit dem gewähl­ten Anbie­ter. Stel­len Sie sicher, dass alle rele­van­ten Punk­te wie Bei­trä­ge, Lauf­zei­ten und Aus­zah­lungs­mo­da­li­tä­ten klar defi­niert sind.
  6. Imple­men­tie­rung: Star­ten Sie die bAV und stel­len Sie sicher, dass alle admi­nis­tra­ti­ven Pro­zes­se rei­bungs­los funk­tio­nie­ren. Nut­zen Sie dabei die Unter­stüt­zung des exter­nen Dienst­leis­ters.
  7. Kon­ti­nu­ier­li­che Betreu­ung: Über­wa­chen Sie die bAV regel­mä­ßig und pas­sen Sie sie bei Bedarf an gesetz­li­che Ände­run­gen oder ver­än­der­te Unter­neh­mens­be­din­gun­gen an.

Pra­xis­bei­spiel:

Ange­nom­men, Sie lei­ten ein mit­tel­stän­di­sches Unter­neh­men mit 50 Mit­ar­bei­tern. Nach einer Bedarfs­ana­ly­se ent­schei­den Sie sich für eine Direkt­ver­si­che­rung, da sie ein­fach zu ver­wal­ten ist und steu­er­li­che Vor­tei­le bie­tet. Sie wäh­len eine bekann­te Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft als Anbie­ter und infor­mie­ren Ihre Mit­ar­bei­ter durch eine Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung und Bro­schü­ren.

Mit Unter­stüt­zung des Ver­si­che­rungs­an­bie­ters gestal­ten Sie die Ver­trä­ge und imple­men­tie­ren die bAV. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Ver­wal­tung der Bei­trä­ge und Ren­ten­zah­lun­gen, sodass Ihr admi­nis­tra­ti­ver Auf­wand mini­mal bleibt. Ihre Mit­ar­bei­ter sind zufrie­den und schät­zen die zusätz­li­che Alters­vor­sor­ge, was sich posi­tiv auf die Moti­va­ti­on und Bin­dung an das Unter­neh­men aus­wirkt.

Mit die­ser struk­tu­rier­ten Vor­ge­hens­wei­se wird die Ein­füh­rung und Ver­wal­tung der bAV in Ihrem Unter­neh­men zu einem Erfolg und bringt Vor­tei­le für alle Betei­lig­ten.

Steu­er­li­che und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Aspek­te

Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV) bie­tet nicht nur eine zusätz­li­che Absi­che­rung im Alter, son­dern bringt auch eini­ge steu­er­li­che und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Vor­tei­le mit sich. Hier ein Über­blick über die wich­tigs­ten Punk­te, die Sie ken­nen soll­ten.

Steu­er­li­che Behand­lung

Frei­be­trä­ge und Steu­er­frei­heit: Bei­trä­ge zur bAV sind bis zu 8% der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung steu­er­frei. Das bedeu­tet, dass Sie bis zu einem bestimm­ten Betrag kei­ne Steu­ern auf Ihre bAV-Bei­trä­ge zah­len müs­sen. Die­se Rege­lung macht es beson­ders attrak­tiv, in die bAV zu inves­tie­ren, da Sie sofort Steu­ern spa­ren kön­nen.

Besteue­rung der Ren­ten: Im Ren­ten­al­ter müs­sen die Aus­zah­lun­gen aus der bAV jedoch ver­steu­ert wer­den. Die­se nach­ge­la­ger­te Besteue­rung hat den Vor­teil, dass Sie wäh­rend Ihres Erwerbs­le­bens von den steu­er­li­chen Erspar­nis­sen pro­fi­tie­ren und erst im Ruhe­stand Steu­ern zah­len, wenn Ihr Ein­kom­men in der Regel nied­ri­ger ist.

Prak­ti­sches Bei­spiel: Wenn Ihr Jah­res­brut­to­ge­halt 60.000 Euro beträgt, kön­nen Sie bis zu 4.800 Euro jähr­lich steu­er­frei in Ihre bAV ein­zah­len (8% von 60.000 Euro). Dadurch redu­zie­ren sich Ihre steu­er­pflich­ti­gen Ein­künf­te und Sie zah­len weni­ger Ein­kom­men­steu­er.

Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Behand­lung

Bei­trä­ge zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung: Wäh­rend der Anspar­pha­se sind die bAV-Bei­trä­ge bis zu 4% der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze sozi­al­ver­si­che­rungs­frei. Das bedeu­tet, dass Sie auf die­sen Teil der Bei­trä­ge kei­ne Bei­trä­ge zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung zah­len müs­sen.

Im Ren­ten­al­ter sieht es jedoch anders aus: Die Ren­ten­leis­tun­gen aus der bAV unter­lie­gen der vol­len Bei­trags­pflicht zur gesetz­li­chen Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung, sofern Sie gesetz­lich ver­si­chert sind. Das bedeu­tet, dass Sie sowohl den Arbeit­neh­mer- als auch den Arbeit­ge­ber­an­teil zah­len müs­sen. Aller­dings gibt es seit 2020 einen Frei­be­trag für die Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, der aktu­ell bei 169,75 Euro pro Monat liegt. Das bedeu­tet, dass nur der Betrag, der dar­über liegt, bei­trags­pflich­tig ist.

Zusam­men­fas­sung der Steu­er­vor­tei­le:

Pha­seSteu­er­li­che Vor­tei­leSozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Vor­tei­le
Anspar­pha­seSteu­er­frei­heit bis zu 8% der Bemes­sungs­gren­zeSozi­al­ver­si­che­rungs­frei­heit bis zu 4% der Bemes­sungs­gren­ze
Ren­ten­pha­seNach­ge­la­ger­te Besteue­rungBei­trags­frei­heit bis 169,75 Euro pro Monat

Die­se steu­er­li­chen und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Aspek­te machen die bAV zu einem attrak­ti­ven Vor­sor­ge­instru­ment, das Ihnen nicht nur zusätz­li­che finan­zi­el­le Sicher­heit im Alter bie­tet, son­dern auch wäh­rend Ihres Arbeits­le­bens zu erheb­li­chen Ein­spa­run­gen führt.

Aktu­el­le gesetz­li­che Rah­men­be­din­gun­gen

Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV) wird von ver­schie­de­nen gesetz­li­chen Rege­lun­gen beein­flusst, die sich regel­mä­ßig ändern. Hier ein Über­blick über die aktu­el­len gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und mög­li­che zukünf­ti­ge Ent­wick­lun­gen.

Rele­van­te Geset­ze und Ände­run­gen

Ein zen­tra­les Gesetz, das die bAV regelt, ist das Betriebs­ren­ten­ge­setz (BetrAVG). Es legt die Grund­sät­ze für die Durch­füh­rung der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung fest und schützt die Ansprü­che der Arbeit­neh­mer. Eine bedeu­ten­de Ände­rung brach­te das Betriebs­ren­ten­stär­kungs­ge­setz (BRSG) im Jahr 2018 mit sich. Die­ses Gesetz soll die Ver­brei­tung der bAV ins­be­son­de­re in klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men för­dern.

Kern­punk­te des BRSG:

  • Arbeit­ge­ber­zu­schuss: Seit 2019 müs­sen Arbeit­ge­ber einen ver­pflich­ten­den Zuschuss von 15% auf die umge­wan­del­ten Ent­gelt­be­trä­ge leis­ten, wenn sie dadurch Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ein­spa­ren. Für bestehen­de Ver­trä­ge gilt dies seit 2022.
  • Frei­be­trä­ge: Ein­füh­rung eines Frei­be­trags in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung für Betriebs­ren­ten, der aktu­ell bei 169,75 Euro monat­lich liegt.
  • Sozi­al­part­ner­mo­del­le: Ein­füh­rung von rei­nen Bei­trags­zu­sa­gen mit soge­nann­ten Ziel­ren­ten, die Arbeit­ge­ber von Garan­tie­leis­tun­gen ent­las­ten.

Zukünf­ti­ge Ent­wick­lun­gen

Die gesetz­li­che Land­schaft der bAV ist dyna­misch und wird sich in den kom­men­den Jah­ren vor­aus­sicht­lich wei­ter­ent­wi­ckeln. Hier sind eini­ge Pro­gno­sen und mög­li­che zukünf­ti­ge Ände­run­gen:

Erhö­hung der Frei­be­trä­ge: Es ist mög­lich, dass die Frei­be­trä­ge in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung für Betriebs­ren­ten wei­ter erhöht wer­den, um die Attrak­ti­vi­tät der bAV zu stei­gern.

Fle­xi­ble­re Model­le: Zukünf­tig könn­ten noch fle­xi­ble­re bAV-Model­le ein­ge­führt wer­den, die bes­ser auf die Bedürf­nis­se moder­ner Arbeits­wel­ten und ver­än­der­ter Lebens­läu­fe abge­stimmt sind.

Digi­ta­li­sie­rung und Ver­wal­tung: Mit der zuneh­men­den Digi­ta­li­sie­rung könn­ten Pro­zes­se in der Ver­wal­tung der bAV effi­zi­en­ter und trans­pa­ren­ter gestal­tet wer­den, was die Ver­wal­tung für Unter­neh­men erleich­tert und den Zugang für Arbeit­neh­mer ver­bes­sert.

Bei­spiel­haf­te Pro­gno­se: Stel­len Sie sich vor, der Gesetz­ge­ber erhöht den Frei­be­trag in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung auf 200 Euro monat­lich. Dies wür­de die Net­to­leis­tun­gen aus der bAV für vie­le Rent­ner deut­lich ver­bes­sern und die Attrak­ti­vi­tät der bAV wei­ter erhö­hen.

Zusam­men­fas­sung der Ent­wick­lun­gen:

The­maAktu­el­le Rege­lungMög­li­che zukünf­ti­ge Ände­run­gen
Frei­be­trä­ge169,75 Euro monat­lichMög­li­che Erhö­hung auf 200 Euro
Arbeit­ge­ber­zu­schuss15% Pflicht­zu­schuss bei Sozi­al­ver­si­che­rungs­er­spar­nisWei­te­re Anrei­ze für Arbeit­ge­ber­zu­schüs­se
Bei­trags­zu­sa­genEin­füh­rung von Ziel­ren­ten ohne Garan­tieFle­xi­ble­re und indi­vi­du­el­le­re Model­le
Digi­ta­li­sie­rungTra­di­tio­nel­le Ver­wal­tungs­me­tho­denEffi­zi­en­te­re, digi­ta­le Ver­wal­tungs­pro­zes­se

Blei­ben Sie auf dem Lau­fen­den über gesetz­li­che Ände­run­gen und nut­zen Sie die Vor­tei­le der bAV, um die finan­zi­el­le Sicher­heit im Alter zu maxi­mie­ren.

Wir finden für Sie die besten Tarife aus über 180 Versicherern

Wir ana­ly­sie­ren Ange­bo­te von über 180 Ver­si­che­rern, um die opti­ma­len Tari­fe für Sie zu ermit­teln.

Ver­gleich der bAV mit ande­ren Alters­vor­sor­ge­mo­del­len

Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV) ist eine star­ke Säu­le der Alters­vor­sor­ge, aber wie schlägt sie sich im Ver­gleich zu ande­ren Model­len wie der Ries­ter-Ren­te, pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­run­gen und ETF-Spar­plä­nen? Las­sen Sie uns das ein­mal genau­er unter die Lupe neh­men.

Ries­ter-Ren­te

Vor­tei­le: Die Ries­ter-Ren­te bie­tet staat­li­che Zula­gen und Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen, was sie beson­ders für Fami­li­en mit Kin­dern attrak­tiv macht. Jeder för­der­be­rech­tig­te Spa­rer erhält eine Grund­zu­la­ge und even­tu­ell Kin­der­zu­la­gen.

Nach­tei­le: Im Ver­gleich zur bAV sind die Kos­ten oft höher, und die Fle­xi­bi­li­tät ist gerin­ger. Zudem müs­sen die Ren­ten­leis­tun­gen im Alter ver­steu­ert wer­den, was die Net­to-Ren­di­te schmä­lert.

Prak­ti­sches Bei­spiel: Eine Fami­lie mit zwei Kin­dern kann durch die Ries­ter-Zula­gen jähr­lich über 900 Euro an För­de­run­gen erhal­ten, was die Anspar­sum­me deut­lich erhöht. Aller­dings müs­sen die­se Zula­gen spä­ter ver­steu­ert wer­den.

Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung

Kos­ten und Leis­tun­gen: Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen bie­ten eine garan­tier­te Ren­te und zusätz­li­che Ren­di­te­chan­cen durch Über­schüs­se. Die Kos­ten für Ver­wal­tung und Pro­vi­sio­nen kön­nen jedoch erheb­lich sein.

Ver­gleich mit der bAV: Wäh­rend die bAV oft steu­er- und sozi­al­ab­ga­ben­frei ist, müs­sen Bei­trä­ge zur pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung aus dem Net­to-Ein­kom­men gezahlt wer­den. Dies min­dert den finan­zi­el­len Spiel­raum wäh­rend der Erwerbs­pha­se.

Bei­spiel­haf­te Rech­nung: Zah­len Sie 100 Euro monat­lich in eine pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung ein, erhal­ten Sie nach 30 Jah­ren eine garan­tier­te Ren­te. Bei der bAV spa­ren Sie durch Steu­er- und Sozi­al­ab­ga­ben­frei­heit sofort Geld, das direkt in Ihre Alters­vor­sor­ge fließt.

ETF-Spar­plä­ne

Fle­xi­bi­li­tät und Ren­di­te­chan­cen: ETF-Spar­plä­ne sind bekannt für ihre hohe Fle­xi­bi­li­tät und gerin­gen Kos­ten. Sie bie­ten die Mög­lich­keit, in eine brei­te Palet­te von Akti­en und Anlei­hen zu inves­tie­ren, was die Ren­di­te­chan­cen erhöht.

Nach­tei­le: Im Gegen­satz zur bAV und Ries­ter-Ren­te gibt es kei­ne staat­li­chen Zula­gen oder Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen wäh­rend der Anspar­pha­se. Die Ren­di­ten kön­nen schwan­ken, und es gibt kei­ne Garan­tie auf eine bestimm­te Aus­zah­lungs­hö­he.

Prak­ti­sches Bei­spiel: Ein monat­li­cher Bei­trag von 100 Euro in einen ETF-Spar­plan kann über 30 Jah­re bei einer durch­schnitt­li­chen Ren­di­te von 6% ein erheb­li­ches Ver­mö­gen auf­bau­en. Aller­dings müs­sen Sie die Kurs­ri­si­ken und die Besteue­rung der Kapi­tal­erträ­ge berück­sich­ti­gen.

Zusam­men­fas­sung der Ver­glei­che:

ModellVor­tei­leNach­tei­le
bAVSteu­er- und sozi­al­ab­ga­ben­frei, Arbeit­ge­ber­zu­schüs­seSteu­er­pflich­ti­ge Ren­ten, weni­ger fle­xi­bel
Ries­ter-Ren­teStaat­li­che Zula­gen, beson­ders für Fami­li­en attrak­tivHöhe­re Kos­ten, gerin­ge­re Fle­xi­bi­li­tät, steu­er­pflich­ti­ge Ren­ten
Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rungGaran­tier­te Ren­ten, zusätz­li­che Ren­di­te­chan­cenHohe Kos­ten, Bei­trä­ge aus Net­to-Ein­kom­men
ETF-Spar­plä­neHohe Fle­xi­bi­li­tät, gerin­ge Kos­ten, hohe Ren­di­te­chan­cenKei­ne staat­li­chen Zula­gen, Ren­di­te­schwan­kun­gen

Durch den Ver­gleich die­ser Model­le kön­nen Sie eine fun­dier­te Ent­schei­dung tref­fen, wel­che Alters­vor­sor­ge am bes­ten zu Ihrer indi­vi­du­el­len Situa­ti­on passt. Jedes Modell hat sei­ne eige­nen Stär­ken und Schwä­chen, und die rich­ti­ge Wahl hängt von Ihren per­sön­li­chen Zie­len und Umstän­den ab.

Prak­ti­sche Fall­bei­spie­le und Bei­spiel­rech­nun­gen

Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV) kann Ihnen erheb­li­che Vor­tei­le bie­ten. Um dies zu ver­an­schau­li­chen, wer­fen wir einen Blick auf eini­ge prak­ti­sche Fall­bei­spie­le und Bei­spiel­rech­nun­gen, die Ihnen hel­fen sol­len, die poten­zi­el­len Ren­ten­hö­hen und Steu­er­erspar­nis­se bes­ser zu ver­ste­hen.

Bei­spiel­rech­nun­gen

Sze­na­rio 1: Durch­schnitts­ver­die­ner

  • Brut­to­ge­halt: 3.500 Euro monat­lich
  • bAV-Bei­trag: 200 Euro monat­lich
  • Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­er­spar­nis: Etwa 40%
  • Net­to­auf­wand: 120 Euro monat­lich

Durch die Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­er­spar­nis zahlt unser Durch­schnitts­ver­die­ner effek­tiv nur 120 Euro aus dem Net­to­ge­halt, obwohl 200 Euro in die bAV flie­ßen. Nach 30 Jah­ren ergibt sich eine erheb­li­che Anspar­sum­me, die eine monat­li­che Ren­te von etwa 500 Euro vor Steu­ern und Abga­ben ermög­li­chen kann.

Sze­na­rio 2: Gut­ver­die­ner

  • Brut­to­ge­halt: 6.000 Euro monat­lich
  • bAV-Bei­trag: 400 Euro monat­lich
  • Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­er­spar­nis: Etwa 45%
  • Net­to­auf­wand: 220 Euro monat­lich

Ein Gut­ver­die­ner, der 400 Euro in die bAV ein­zahlt, hat durch die Steu­er­erspar­nis einen Net­to­auf­wand von nur 220 Euro. Nach 30 Jah­ren resul­tiert dies in einer monat­li­chen Betriebs­ren­te von unge­fähr 1.000 Euro vor Steu­ern und Abga­ben.

Erfah­rungs­be­rich­te

Unter­neh­mens­er­folg: Ein mit­tel­stän­di­sches Unter­neh­men mit 100 Mit­ar­bei­tern ent­schied sich vor fünf Jah­ren, eine bAV in Form einer Direkt­ver­si­che­rung anzu­bie­ten. Das Ergeb­nis: Die Mit­ar­bei­ter­fluk­tua­ti­on sank um 20%, und die Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit stieg deut­lich an. Die Geschäfts­füh­rung berich­tet, dass sich die­se Inves­ti­ti­on nicht nur in der Mit­ar­bei­ter­bin­dung, son­dern auch in der Pro­duk­ti­vi­tät und Moti­va­ti­on der Beleg­schaft posi­tiv bemerk­bar gemacht hat.

Arbeit­neh­mer­er­folg: Frau Mül­ler, eine lang­jäh­ri­ge Mit­ar­bei­te­rin eines gro­ßen Unter­neh­mens, hat sich vor 10 Jah­ren ent­schie­den, 150 Euro monat­lich in die bAV zu inves­tie­ren. Dank der Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­er­spar­nis spür­te sie dies kaum in ihrem Net­to-Gehalt. Jetzt, kurz vor ihrer Ren­te, freut sie sich auf eine zusätz­li­che monat­li­che Betriebs­ren­te von etwa 400 Euro, die ihr finan­zi­el­le Sicher­heit und Unab­hän­gig­keit im Alter bie­tet.

Sze­na­rioBrut­to­ge­haltbAV-Bei­tragSteu­er- und Sozi­al­er­spar­nisNet­to­auf­wandMonat­li­che Ren­te (vor Steu­ern)
Durch­schnitts­ver­die­ner3.500 Euro200 Euro40%120 Euro500 Euro
Gut­ver­die­ner6.000 Euro400 Euro45%220 Euro1.000 Euro

Die­se Fall­bei­spie­le und Rech­nun­gen zei­gen deut­lich, wie vor­teil­haft die bAV sowohl für Arbeit­neh­mer als auch für Arbeit­ge­ber sein kann. Mit der rich­ti­gen Pla­nung und Nut­zung der steu­er­li­chen Vor­tei­le kön­nen Sie Ihre finan­zi­el­le Zukunft im Alter sicher­stel­len und gleich­zei­tig von erheb­li­chen Erspar­nis­sen wäh­rend Ihrer Arbeits­zeit pro­fi­tie­ren.

Häu­fi­ge Fra­gen zur betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge (FAQ)

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) ist eine zusätz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung, die über Ihren Arbeit­ge­ber orga­ni­siert wird. Sie dient dazu, Ihre gesetz­li­che Ren­te zu ergän­zen und bie­tet Ihnen eine finan­zi­el­le Sicher­heit im Alter. Die Bei­trä­ge kön­nen ent­we­der vom Arbeit­ge­ber, vom Arbeit­neh­mer oder von bei­den gemein­sam getra­gen wer­den.

Die bAV bie­tet meh­re­re Vor­tei­le. Ers­tens sind die Bei­trä­ge steu­er- und sozi­al­ab­ga­ben­frei bis zu bestimm­ten Höchst­gren­zen, was sofor­ti­ge Erspar­nis­se bedeu­tet. Zwei­tens pro­fi­tie­ren Sie von einer zusätz­li­chen Alters­ren­te, die Ihnen finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit im Ruhe­stand bie­tet. Zudem stär­ken Arbeit­ge­ber, die eine bAV anbie­ten, ihre Mit­ar­bei­ter­bin­dung und ‑moti­va­ti­on.

Als Arbeit­neh­mer haben Sie die Mög­lich­keit, einen Teil Ihres Brut­to­ge­halts in die bAV umzu­wan­deln (Ent­gelt­um­wand­lung). Das bedeu­tet, dass ein Teil Ihres Gehalts direkt in Ihre Alters­vor­sor­ge fließt, bevor Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben abge­zo­gen wer­den. Dadurch spa­ren Sie sofort und bau­en gleich­zei­tig Ihre Alters­vor­sor­ge auf.

Bei einem Job­wech­sel kön­nen Sie Ihre bAV in der Regel zum neu­en Arbeit­ge­ber mit­neh­men, sofern die­ser das glei­che Modell anbie­tet. Alter­na­tiv kön­nen Sie die bestehen­den Ansprü­che ruhen las­sen und bei Ihrem neu­en Arbeit­ge­ber eine neue bAV begin­nen. Wich­tig ist, dass Ihre bis­he­ri­gen Ansprü­che erhal­ten blei­ben und spä­ter aus­ge­zahlt wer­den.

Die Ren­ten­zah­lun­gen aus der bAV wer­den im Ren­ten­al­ter ver­steu­ert. Das bedeu­tet, dass Sie auf die erhal­te­nen Beträ­ge Ein­kom­men­steu­er zah­len müs­sen. Zudem unter­lie­gen die Ren­ten­leis­tun­gen der Bei­trags­pflicht zur gesetz­li­chen Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung, sofern Sie gesetz­lich ver­si­chert sind.

Es gibt ver­schie­de­ne Model­le der bAV, dar­un­ter die Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kas­se, Pen­si­ons­fonds, Unter­stüt­zungs­kas­se und Direkt­zu­sa­ge. Wel­ches Modell für Sie das rich­ti­ge ist, hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie Ihrem Ein­kom­men, Ihrer Risi­ko­be­reit­schaft und den Ange­bo­ten Ihres Arbeit­ge­bers. Las­sen Sie sich am bes­ten von einem Exper­ten bera­ten, um die für Sie pas­sen­de Lösung zu fin­den.

Beratung anfordern

Bitte füllen Sie das For­mular mög­lichst voll­ständig aus. Wir kontakt­ieren Sie in Kürze mit Termin­vor­schlägen für Ihre persön­liche Be­ratung. Tele­fonisch er­reichen Sie uns unter 089 998 294 380.

INT - Online Beratung

Das könnte Sie auch Interessieren

Inhaltsversicherung

Inhalts­ver­si­che­rung

Das wich­tigs­te in Kür­ze Was ist eine Inhalts­ver­si­che­rung? Eine Inhalts­ver­si­che­rung ist ein essen­zi­el­ler Schutz für Unter­neh­men, die sicher­stel­len möch­ten, dass ihr Inven­tar und ihre Betriebs­ein­rich­tung opti­mal abge­si­chert sind. Stel­len Sie ... Weiterlesen ...

Fir­men­rechts­schutz

Das wich­tigs­te in Kür­ze Was ist eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung? Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ist ein wich­ti­ges The­ma für Unter­neh­men, die sich vor recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen schüt­zen wol­len. In den fol­gen­den Abschnit­ten erklä­ren wir, was ... Weiterlesen ...